Es wäre eine fundamentale Änderung des Einkommensteuergesetzes – die Abschaffung der Quellensteuer auf Einkünfte natürlicher Personen aus abhängiger Erwerbstätigkeit. Im nachstehenden Beitrag stellen wir die konkreten Änderungsvorschläge der Regierung vor.
Der Regierungsentwurf des Gesetzes über den monatlichen Sammelbericht des Arbeitgebers ist im Abgeordnetenhaus in die dritte Lesung gegangen. Welche Folgen wird die Verabschiedung dieser Novelle haben?
Was ist die Quellensteuer?
Die Quellensteuer ist eine besondere Form der Steuer, die direkt bei der Auszahlung bestimmter Einkünfte erhoben wird. Derjenige, der diese Einkünfte zahlt (z.B. der Arbeitgeber, eine Bank oder eine andere Einrichtung), behält den Steuerbetrag automatisch ein und führt diesen an den Fiskus ab. Der Empfänger erhält also das bereits versteuerte Einkommen und ist in vielen Fällen gar nicht verpflichtet, dieses in seiner Einkommensteuererklärung auszuweisen.
Zur Debatte steht nun, ab dem 1.1.2026 die Quellensteuer auf die Vergütung von Mitgliedern der Organschaften / Gremien juristischer Personen abzuschaffen, soweit diese Vergütung von natürlichen Personen bezogen wird, die steuerlich nicht in Tschechien ansässig sind. Bisher unterliegen derartige Einkünfte der 15%igen Quellensteuer, und zwar unabhängig von der Höhe der Bezüge. Künftig würden auf diese Einkünfte Abschlagszahlungen fällig. Damit würde die Ungleichbehandlung der Besteuerung natürlicher Personen auf der Grundlage des Steuerwohnsitzes abgeschafft.
Eine weitere, recht erhebliche Auswirkung besteht darin, dass die besagten Einkünfte steuerlicher Ausländer künftig der progressiven Besteuerung unterliegen werden (wobei ein Steuersatz von 15% auf Beträge bis zum 36-fachen des Durchschnittsgehalts zum Ansatz kommt; oberhalb dieses Schwellenwerts gilt ein Steuersatz von 23%).
Ebenfalls im Gesetzesentwurf enthalten ist die ersatzlose Aufhebung der Quellensteuer mit Wirkung ab dem 1.1.2027 für Einkünfte aus abhängiger Tätigkeit. Diese Änderung betrifft insbesondere Einkünfte, für die keine sog. „Erklärung des Steuerzahlers“ unterzeichnet wurde, die aus Einzelbeauftragungen (sog. DPP) herrühren und deren Gesamtbetrag auf der Ebene des jeweiligen Steuerzahlers unter dem monatlichen Schwellenwert für die Teilnahme an der Krankengeldversicherung bleibt (das sind derzeit 11.499,- CZK), bzw. aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (z.B. Einkünfte aus sog. DPČ, oder die Vergütung für die Wahrnehmung von Gesellschaftsämtern, deren monatliche Höhe nicht den Schwellenwert für die Teilnahme an der Krankengeldversicherung erreicht – 4.500,-CZK/Monat), usw.
Der Kreis der Personen, die eine Steuererklärung abgeben müssen, sollte ursprünglich weiter gezogen werden
Ursprünglich wurde erwogen, Steuerpflichtige mit Einkünften aus abhängiger Tätigkeit zur Abgabe einer Steuererklärung zu verpflichten, soweit sie nicht ihren Geldgeber um die Vornahme einer Jahresabrechnung der Abschlagszahlungen ersuchen. Nach den letzten Nachbesserungen des Gesetzesentwurfs bleibt nun aber das Besteuerungsprinzip im Wesentlichen dasselbe wie bei der gegenwärtigen Quellensteuer – nur, dass anstelle der 15%igen Quellensteuer jetzt im selben Satz eine Steuerabschlagszahlung abgeführt wird. Der gesamte Prozess kann damit auch weiterhin über den Arbeitgeber abgewickelt werden. Dies bedeutet, dass der Steuerpflichtige sich nicht weiter mit den Steuern aus den genannten Einkommensquellen befassen muss, es sei denn, er möchte Steuerbonusse oder Vergünstigungen in Anspruch nehmen.
Das Hauptargument für die Abschaffung der Quellensteuer besteht in der Vereinfachung des Steuersystems.
Fazit
Mit der Abschaffung der Quellensteuer dürfte das Steuersystem übersichtlicher und einfacher werden. Zugleich sorgen die am ursprünglichen Gesetzesentwurf vorgenommenen Änderungen dafür, dass Arbeitnehmer mit geringfügigen Einkommen nicht über Gebühr belastet werden: diese können auch weiterhin vereinfachte Besteuerungsmethoden in Anspruch nehmen.
Wir werden Sie auf dem Laufenden halten, ob der Gesetzesentwurf erfolgreich den gesetzgeberischen Prozess durchläuft, und wie sich etwaige Änderungsanträge in ihm niederschlagen.
Quelle:
Parlamentsdrucksache 926/0 – Regierungsentwurf eines Änderungsgesetzes im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Gesetzes über den monatlichen Einheitsbericht des Arbeitsgebers