Tschechien: Steuerfrei? Sozialleistungen in den Bereichen Gesundheitsvorsorge und Freizeitgestaltung nach dem 1. 1. 2025

Sozialleistungen des Arbeitgebers in den Bereichen Gesundheitsvorsorge und Freizeitgestaltung (in Form von Sachleistungen) unterliegen auf Seiten des Arbeitnehmers nunmehr bis zu einem Betrag von 46.557 CZK bzw. 23.278 CZK nicht der Einkommensteuer. In diesem Artikel erfahren Sie, unter welchen Bedingungen solche Leistungen in Anspruch genommen werden können.

Zum 1. Januar 2025 wurden in der Tschechischen Republik Änderungen im Bereich der freiwilligen Sozialleistungen für Arbeitnehmer vorgenommen, die insbesondere die Festlegung von Steuergrenzen für Sachleistungen im Bereich Gesundheit und Freizeit betreffen. Ziel dieser Änderungen ist es, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu fördern und das System betrieblicher Sozialleistungen zu modernisieren.

Neu wurde ein gesonderter jährlicher Höchstbetrag für Gesundheitsleistungen eingeführt, der dem Durchschnittslohn entspricht, d. h. 46.557 CZK für 2025. Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise Erstattungen für gesundheitliche Dienstleistungen, medizinische Behandlungen, Hygieneartikel oder medizinische Geräte, die von einem Arzt verschrieben wurden.

Ein Arbeitnehmer kann die Leistung beispielsweise nutzen, um ein Jahresabonnement für eine Privatklinik zu bezahlen, in der er regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen und Physiotherapiesitzungen teilnimmt. Nehmen wir an, das Premium-Gesundheitspaket kostet 20.000 CZK pro Jahr. Der Arbeitgeber übernimmt diesen Betrag als steuerlich anerkannte Leistung. Zusätzlich verwendet der Arbeitnehmer weitere 10.000 CZK für regelmäßige psychologische Beratungen und den Rest des Limits für Grippeimpfungen und Vitaminpräparate. Insgesamt verwendet der Arbeitnehmer also das gesamte zugewiesene Budget von 46.557 CZK für Gesundheitsleistungen ohne jegliche steuerliche Belastung.

Die Gesundheitsleistung kann auch für den Kauf verschreibungspflichtiger Medikamente oder für dioptrische Gläser verwendet werden. Die Zahlung kann über eine Kundenkarte bei Vertragspartnern wie Apotheken oder Optikern erfolgen, oder im Wege der nachträglichen Erstattung – der Arbeitnehmer kauft die Medikamente oder Brillen aus eigenen Mitteln und reicht dann die Quittung beim Arbeitgeber ein, der die Kosten erstattet. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass der Arbeitgeber mit bestimmten Anbietern zusammenarbeitet, die eine direkte Nutzung der Leistung ermöglichen, ohne dass eine Vorauszahlung erforderlich ist.

Für Freizeitleistungen, wie z. B. Beiträge zu sportlichen oder kulturellen Aktivitäten, Erholungsaufenthalten oder Bildungskursen, wurde ein jährliches Limit in Höhe der Hälfte des Durchschnittslohns festgelegt, d. h. 23.278 CZK. Arbeitgeber können diese Leistungen somit weiterhin anbieten, ohne dass dem Arbeitnehmer hieraus Steuerpflichten erwachsen.

Es wurde solcherart eine separate Obergrenze für Gesundheitsleistungen eingeführt, um den Arbeitnehmern den Zugang zur notwendigen Gesundheitsversorgung und Prävention zu erleichtern, was der zunehmenden Bedeutung der körperlichen und geistigen Gesundheit entspricht. Die Anhebung der Obergrenze für Freizeitleistungen fördert eine gesunde Work-Life-Balance und ermutigt die Mitarbeiter, in ihrer Freizeit aktiv zu sein.

In Bezug auf die steuerliche Behandlung handelt es sich um einen nicht steuerbaren Aufwand auf Arbeitgeberseite, d. h., dieser Aufwand kann nicht zur Reduzierung der Steuerbemessungsgrundlage verwendet werden. Für Arbeitnehmer sind diese Leistungen bis zur durchschnittlichen Lohngrenze nicht lohnsteuerpflichtig und unterliegen auch nicht der Sozial- und Krankenversicherung.

Quelle:
Einkommensteuergesetz (Ges. Nr. 586/1992 Slg.)

Newsletter abonnieren

Wenn Sie den Newsletter abonnieren, stimmen Sie zugleich unseren Datenschutzbedingungen zu.