„Work–Life Balance“ EU-Richtlinien verlängern den Vaterschaftsurlaub und erhöhen das Elterngeld

Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige bis zum 2. August 2022 umzusetzen. Wie sieht die Situation bei uns aus?

Zum 12. Juni 2019 hat der Rat der Europäischen Union die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (sog. Work-Life-Balance Richtlinie) verabschiedet. Das allgemeine Ziel dieser Richtlinie ist die Umsetzung der Chancengleichheit von Frau und Mann auf dem Arbeitsmarkt und der Gleichbehandlung am Arbeitsplatz. Die Richtlinie sollte daher zu einer höheren Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt beitragen, zur Motivierung von Vätern, so dass sie sich so schnell wie möglich in der Kindererziehung und Haushaltspflege engagieren, und zur Inanspruchnahme von Freistellungen aus familiären Gründen oder de Nutzung flexibler Arbeitszeitregelungen.

Die wichtigsten Elemente der Richtlinie sind:
1) Vaterschaftsurlaub – 10 Werktage für den Zeitraum um die Geburt des Kindes,
2) Elternurlaub – individuelles Recht auf 4 Monate Elternurlaub, davon werden 2 Monate bezahlt und sind nicht zwischen den Eltern übertragbar,
3) Pflegeurlaub – pflegende Angehörige werden Anspruch auf mind. 5 arbeitsfreie Tage pro Jahr haben,
4) flexible Arbeitszeitregelung – pflegende Angehörige und Angestellte mit Kindern unter 8 Jahren können flexible Arbeitszeiten einfordern, und aus der Ferne z.B. aus dem Home Office arbeiten.

Die derzeitige Gesetzgebung in der Tschechischen Republik enthält bereits die meisten der durch die Richtlinie eingeführten Regeln. Von den Bestimmungen der Richtlinie berühren die tschechische Gesetzgebung daher in erster Linie die Verlängerung des Vaterschaftsurlaubs von 5 auf 10 Arbeitstage, die Möglichkeit für Eltern mit Kindern unter 8 Jahren und Betreuer, vom Arbeitgeber ein Homeoffice-Arrangement zu verlangen, oder nach einem früheren Wechsel zu einer kürzeren Arbeitszeit zu einer längeren Arbeitszeit zurückzukehren. Auch das Elterngeld kann sich durch die Umsetzung der Richtlinie erhöhen.

Ob diese Richtlinie im Allgemeinen zu einer besseren Balance von Berufs- und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige beiträgt, hängt weitgehend davon ab, wie die Mitgliedstaaten die Umsetzung angehen.

Unsere Anwaltskanzlei ist bereit Ihnen bei der Überarbeitung Ihrer arbeitsrechtlichen Regelungen zu helfen.

Quelle:
Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie des Rates Rady 2010/18/EU; zugehörige Pressemitteilung
Arbeitsgesetzbuch (Ges. Nr. 262/2006 Slg., idgF)

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