Wichtigste Änderungen im Steuerrecht ab Anfang 2017

Viele neue Änderungen in Steuern treten seit dem 1. Januar 2017 in Kraft. Wir stellen unten die wichtigsten Änderungen der Körperschaftssteuer dar.

1. Herabsetzung des Körperschaftssteuersatzes von 19% auf 15% für kleine Steuerzahler, d.h. für Steuerzahler dessen Einkommen vom Verkauf (inklusive VAT-Steuer) im vorigen Steuerjahr den Gegenwert von 1,2 Mio. Euro nicht überschritten hat sowie für Steuerzahler, die Wirtschaftstätigkeit beginnen, im ersten Steuerjahr. Der Gesetzgeber bezweckt damit, die Entwicklung der Wirtschaft zu beschleunigen und die Steuerzahler in der Anfangsphase ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zu unterstützen.

2. Änderung der Besteuerungsregeln für Sacheinlagen mit Agio. Gemäß dieser Änderung, das Einkommen des Steuerzahlers, der in eine Gesellschaft eine Sacheinlage in einer anderen Form als Betrieb oder dessen organisierter Teil einbringt, bildet der im Gesellschaftsvertrag bezeichnete Wert der Sacheinlage und nicht der Nominalwert der Anteile, die im Gegenzug für diese Sacheinlage herausgegeben werden, wie es bis Ende 2016 der Fall war. Sollte der Wert der Sacheinlage von seinem Marktwert abweichen, wird das Einkommen im Betrag dessen Marktwerts festgesetzt.

3. Einführung der Definition des „echten Eigentümers“ (ang. beneficial owner). Wird der Steuerzahler eine Befreiung von Quellensteuer erlangen wollen, wird er nachweisen müssen, dass der Empfänger des Betrages auch echter Eigentümer ist.

4. Anwendung von vorteilhaften Steuerregeln auf den sog. Austausch von Anteilen wird davon abhängig sein, ob begründete wirtschaftliche Ursachen dafür bestehen. Es wurde eine gesetzliche Vermutung eingeführt, laut der es bei Fusion, Spaltung oder Austausch der Anteile ohne begründete wirtschaftliche Ursache angenommen wird, dass Hauptziel oder ein der Hauptziele dieser Handlung Vermeidung oder Umgehung der Versteuerung ist.

5. Der offene Katalog der Einkünfte von Steuerausländern, die für in Polen erzielte Einkünfte gehalten werden und folglich in Polen zu versteuern sind, wurde ausgedehnt. Der Katalog umfasst Einkünfte aus Wertpapieren, die auf dem polnischen öffentlichen Markt notiert werden, direkte Veräußerung von Anteilen (Aktien), Teilnahmerechte an Personengesellschaften und Einheiten der Investmentfonds, bei denen mindestens 50% des Aktivvermögens aus den in Polen gelegenen Immobilien besteht.

 

Quelle: Gesetz über Änderung des Gesetzes über Einkommenssteuer für natürliche Personen und des Gesetzes über Körperschaftssteuer vom 5. September 2016 (GBl. vom 2016, Pos. 1550)

 

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