Weitreichende Steuerreform in Lettland

Die umfassende Steuerreform betrifft Änderungen sowohl des Einkommen- als auch des Unternehmensteuerrechts.

Am 28. Juli 2017 verabschiedete das Parlament der Republik Lettland ein umfassendes Gesetzespaket, durch welches das Steuersystem erhebliche Änderungen erfährt. Die Änderungen treten am 1. Januar 2018 in Kraft, wobei teils mehrjährige Übergangsfristen gelten.

Strategische Ziele sind hierbei die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Reduzierung der Ungleichheit in der Gesellschaft, Bekämpfung der Schattenwirtschaft und Erhöhung der Einnahmen.

Auswirkungen hat die Reform dabei nicht nur auf den persönlichen Lebensbereich, sondern auch auf die Wirtschaft.

So wird im Bereich der Einkommensteuer – anstelle der „Flat tax“ mit einem einheitlichen Steuersatz – in Zukunft eine dreistufige progressive Einkommensteuer gelten. Bis zu einem Einkommen von EUR 20 000 werden 20 % Steuern fällig, von EUR 20 001 bis EUR 55 000 23 % und jenseits dessen 31,4 %. Daneben werden sowohl der Mindestlohn als auch der Grundfreibetrag erhöht.

Im Hinblick auf die Sozialabgaben werden der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberanteil der Sozialsteuern leicht angehoben.

Im Bereich des Unternehmenssteuerrechts sticht insbesondere eine Änderung hervor: Unternehmensgewinne, die in das Unternehmen reinvestiert werden, sind in Zukunft steuerfrei. Damit folgt Lettland einem Konzept, das in Estland schon seit einigen Jahren angewendet wird. Dadurch sollen Investitionen, etwa im technologischen Bereich, angeregt werden. Für Dividenden und sonstige Ausschüttungen gilt ein Steuersatz von 20 %.

Das attraktive Rechtsformangebot der Mikrounternehmen wird insofern reformiert, dass nur Unternehmen mit einem maximalen Jahresumsatz von EUR 40 000 als Mikrounternehmen gelten können. Vorher waren bis zu EUR 100 000 zulässig.

Zusätzliche Ausgaben im sozialen Bereich werden u. a. mit höheren Verbrauchsteuern gegenfinanziert. Höhere Steuern gelten damit in Zukunft für Kraftstoffe, Alkohol und Zigaretten.

Quelle: U. a. Verordnung Nr. 245 v. 30. Mai 2017, Nr. OP 2017/105.3

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