Der Kampf gegen die Marktmacht der Lebensmittelhändler geht in die nächste Runde.
Seit 1. Mai gelten in der Slowakei neue Regelungen für Verträge zwischen Lebensmittelhändlern und Lieferanten. Der Gesetzgeber sieht dieses Gesetz als eine Reaktion auf das Ungleichgewicht zwischen Lebensmittelhändlern und Lieferanten und hat aus diesem Grund 40 unlautere Praktiken definiert und teilweise unter Strafe gestellt. Die Praktiken werden dabei teilweise sehr weitgehend oder missverständlich formuliert. Insgesamt ist das Gesetz handwerklich sehr ungenügend ausgefertigt. Folgende Vertragsbedingungen können zukünftig problematisch sein:
– willkürliche Senkung des Kaufpreises des Lebensmittels während der Dauer der Vereinbarung über den Kaufpreis;
– niedrigerer Kaufpreis als die wirtschaftlich berechtigten Kosten des Lieferanten;
– unberechtigte oder grundlose Aufrechnung von offenen Forderungen;
– Eigentumserwerb später als Übergabe des Lebensmittels;
– garantiere Festpreise für längere Zeit als 60 Tage, wobei unklar ist, was ein garantierter Festpreis ist;
– Zahlungsziele von über 30 Tagen ab Lieferung.
Im Rahmen von Marketingmaßnahmen der Lebensmittelketten soll nun mindestens die Hälfte der abgebildeten Nahrungsmittel slowakischen Ursprungs sein.
Je nach Schwere des Verstoßes können Bußgelder bis zu 500.000 € auferlegt werden.
Abschließend erklärt sich das Gesetz für sämtliche Sachverhalte anwendbar, die Auswirkungen auf dem Gebiet der Slowakischen Republik haben können, auch wenn diese im Ausland geltend gemacht wurden, oder wenn sich die vertraglichen Verhältnisse nach einer anderen Rechtsordnung als der slowakischen richten.
Bereits bestehende Verträge sind bis zum 30.09.2019 anzupassen.
Wir erwarten, dass wieder einmal die slowakischen und europäischen Gerichte das letzte Wort zu diesem Gesetz haben werden.
Einwände gegen das Gesetz wurden bereits bei dem slowakischen Verfassungsgericht, wie auch bei der Europäischen Kommission eingereicht.