Am 16. April 2019 verabschiedete das Europäische Parlament den Vorschlag für eine Richtlinie, in der gemeinsame Mindeststandards und -regeln für den Schutz sog. Whistleblower vorgegeben werden.
Am 16. April 2019 verabschiedete das Europäische Parlament den Vorschlag für eine lang erwartete Richtlinie, die auf wichtige Ereignisse der vergangenen Jahre wie etwa die WikiLeaks-Affäre oder die Panama Papers-Affäre reagiert und neue einheitliche Regeln für den Schutz von Personen schaffen soll, die Verstöße gegen das EU-Recht zur Kenntnis bringen.
Die vorgeschlagene Richtlinie legt feste Grundlagen für den Schutz potenzieller Hinweisgeber – sog. „Whistleblower“ – die Rechtsverstößen oder unlauteren Machenschaften im Widerspruch zum EU-Recht und den EU-Interessen begegnen und sich entschließen, Schritte zu ergreifen. Zwar ist der Vorschlag der Richtlinie primär auf die Meldung von Verstößen gegen das Unionsrecht ausgerichtet (insbesondere was den Verstoß gegen Regeln des Binnenmarkts oder gegen finanzielle Interessen der EU oder gegen Unionsrecht in den Bereichen Vergabe öffentlicher Aufträge, Finanzdienstleistungen, Umweltschutz usw. anbelangt). Dennoch darf davon ausgegangen werden, dass er in den einzelnen Mitgliedsstaaten, die diesem Problemkreis aus verschiedensten Gründen bisher nicht allzu viel Aufmerksamkeit schenkten, auf breiteres Echo stoßen wird, insbesondere was Verstöße gegen nationales Recht und gegen interne Richtlinien und Regelwerke von Arbeitgebern anbelangt.
In Tschechien ist gegenwärtig im Grunde nur eine einzige Rechtsvorschrift in Kraft, die den Schutz von Whistleblowern zum Gegenstand hat: die Regierungsverordnung Nr. 145/2015, über Maßnahmen im Zusammenhang mit Verdachtsanzeigen eines widerrechtlichen Handelns an Dienstbehörden. Darin sind Regeln zum Schutz von beim Staat angestellten Personen enthalten, die einen Verdacht auf rechtswidriges Handeln auf Seiten von Dienststellenleitern, staatlichen Angestellten oder gemäß einer anderen Rechtsvorschrift im Dienstverhältnis stehenden Personen melden, welches in Ausübung des Beamtendiensts bzw. der Arbeitsaufgaben bzw. eines öffentlichen Amts oder im Zusammenhang damit begangen wurde.
Quelle:
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden Regierungsverordnung Nr. 145/2015, über Maßnahmen im Zusammenhang mit Verdachtsanzeigen eines widerrechtlichen Handelns an Dienstbehörden