Vorsicht vor gemeinsamen Handlungen von Geschäftsführer und Prokurist

Slowakei:Werden in Ihrer Gesellschaft Verträge durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen unterzeichnet?

Deutsche Unternehmen in der Slowakei wünschen oft gerade diese „gemischte Gesamtvertretung“ der Gesellschaft. Beide Rechtssysteme unterscheiden zwischen den Handlungen im Namen der Gesellschaft und der Vertretung der Gesellschaft, verstehen aber deren Kombinierbarkeit unterschiedlich.

Im Namen der Gesellschaft handelt ausschließlich der Geschäftsführer. Dieser handelt direkt für die Gesellschaft bzw. ist als physischer Repräsentant des Willens der juristischen Person anzusehen. Die Prokura hingegen ist ein spezieller Typ der gesetzlichen Bevollmächtigung. Der Prokurist nimmt Rechtshandlungen im Namen der Gesellschaft als ihr Vertreter vor, er ist also ein Zwischenglied zwischen der Gesellschaft und ihren Vertragspartnern.

Auf Grund dieser unterschiedlichen Stellung des Geschäftsführers und des Prokuristen ist die gemischte Gesamtvertretung nicht im Einklang mit slowakischem Recht. Trotzdem gibt es immer noch Gesellschaften,
welche die gemischte Gesamtvertretung wirksam im Handelsregister eingetragen haben.

Wenn Sie zu diesen Unternehmen gehören, empfehlen wir Ihnen, die Handlungen im Namen der Gesellschaft durch einen Geschäftsführer von der Vertretung der Gesellschaft durch einen Prokuristen so früh wie möglich zu trennen, um eine eventuelle Unwirksamkeit der Verträge, die Ihre Firma auf diese Art und Weise unterzeichnen könnte, zu vermeiden.

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