Verwaltungsreform in Estland

In Estland wurde eine Verwaltungsreform durchgeführt, die eine Änderung von vielen Adressen mit sich bringt.

Estland hat 2017 durchgeführt, wovon viele andere Staaten nur träumen können: eine Verwaltungsreform, die aus 213 lokalen Selbstverwaltungseinheiten (Städte und Gemeinden) 79 machte. Mit den landesweiten Kommunalwahlen am 15. Oktober 2017 wurden die Stadt- und Gemeindeverwaltungen der neuen Einheiten gewählt und die Reform abgeschlossen.

Die Verwaltungsreform veränderte die administrative Teilung des Staatsgebiets: die Grenzen vieler Landkreise, Gemeinden und Städte wurden neu gezogen. Zugleich verändern sich rund 400.000 Adressen, daher ist es zur Zeit wesentlich, darauf zu achten, ob man seinen Brief an die richtige Adresse schickt. Die Adressen in der Hauptstadt Tallinn blieben unverändert.

Die Reform war notwendig, um die Budgets der Kommunen den lokalen Bedürfnissen anzupassen und die lokale Selbstverwaltung allgemein effizienter zu gestalten. Die gesetzlich festgelegte Mindestanzahl der Einwohner in einer Kommune war 5.000, doch der Staat setzte das Ziel, dass eine Verwaltungseinheit mindestens 11.000 Einwohner haben sollte. Nunmehr haben 90% der Kommunen über 5.000 Einwohner und 40% über 11.000 Einwohner. Für Sonderfälle gibt es Ausnahmen, so z. B. für spärlich besiedelte Gegenden: Verwaltungseinheiten, die geographisch und logistisch eine Einheit bilden und zusammen mindestens eine Fläche von 900 km2 und 3500 Einwohner haben, konnten eine Verwaltungseinheit bilden. Auch Gemeinden auf Inseln im Meer durften selbständig bleiben – so z. B. die Inseln Kihnu, Ruhnu, Muhu und Vormsi.

Ein Ansporn für den freiwilligen Zusammenschluss von Verwaltungseinheiten war monetär: Einheiten, die sich innerhalb des Jahres 2016 für einen Zusammenschluss entschieden, erhielten eine Prämie. Bürgermeister und andere Leiter von kleineren Kommunen, die aufgrund der Reform ihre Stelle verloren, bekamen eine Abfindung. Nach Ablauf der Frist entschied der Staat über den Zusammenschluss bereits ohne Prämien und Abfindungen. Alle entsprechenden Klagen an die Verwaltungsgerichtsbarkeit sind mit heutigem Stand beendet und die Verwaltungsreform somit auch formell abgeschlossen.

Estland ist mit 30 Einwohnern pro Quadratkilometer eines der am dünnsten besiedelten Staaten der europäischen Union. Die Bundesrepublik Deutschland hat z. B. 236 Einwohner pro Quadratkilometer, Holland 505 und Finnland 18.

Quelle: https://haldusreform.fin.ee/

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