Vertrieb von Medizinprodukten (MP) in MOE

Gegensatz von geringer Regulierung des Vertriebs von MP im Großteil von MOE und Ländern mit besonders strengen Vertriebsbedingungen

In den meisten Ländern der Region sieht das Recht keine spezielle Regelung für den Vertrieb von Medizinprodukten (MP) vor. Eine Ausnahme bildet der Vertrieb von erstattungsfähigen MP, da diese typischerweise nur in Apotheken und mit ärztlicher Verschreibung verkauft werden dürfen. Allgemeine Grundsätze besagen, dass Händler die Sicherheitsvorschriften und andere Anforderungen einhalten müssen, die beim Inverkehrbringen von MP gelten. Teilweise sind sie verpflichtet, ihr Unternehmen bei den örtlichen Gesundheitsbehörden zu registrieren. Darüber hinaus sollten sie ordnungsgemäß und eng mit der Regulierungsbehörde zusammenzuarbeiten. Dies gilt insbesondere (wie z.B. in Polen) bei Rückrufen, Aufbewahrung von Unterlagen etc.. Der Vertrieb von MP als solche unterliegt jedoch keinen besonderen Anforderungen, die sich von denen für Großhandelsaktivitäten mit anderen Produkten unterscheiden würden.

Vor diesem Hintergrund zeichnen sich Länder wie Bulgarien, Ungarn und die Tschechische Republik ab, wo die Messlatte hinsichtlich der Voraussetzungen für den MP-Vertrieb besonders hoch angelegt wurde.

In Bulgarien muss jedes ordnungsgemäß registrierte Unternehmen, das einen Großhandel mit MP betreiben möchte, sich an die bulgarische Arzneimittelbehörde wenden. Dies ist mit erheblichem Dokumentenaufwand sowie einer Gebühr verbunden.

In Ungarn kann der Vertrieb, die Vermietung oder Reparatur von MP nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde und nur gemäß der in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Bedingungen durchgeführt werden. Freihauslieferung medizinischer Hilfsmittel dürfen nur Händler mit Sondergenehmigungen vornehmen und dies mit der Maßgabe, dass sie dabei keinerlei Hilfspersonen / Vertreter für die Lieferung von erstattungsfähigen medizinischen Hilfsmitteln beauftragen dürfen.

Nur ein Händler, der ordnungsgemäß beim Staatlichen Institut für Drogenkontrolle registriert ist, darf Vertrieb von MP in der Tschechischen Republik betreiben. Die Vertriebstätigkeit muss dabei den Grundsätzen des ordnungsgemäßen Vertriebs und der guten Importpraxis entsprechen.

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