Wann werden die wirtschaftlichen Eigentümer aller slowakischen Unternehmen veröffentlicht?
Wer wird Zugang zu diesen Informationen haben?
Ein wirtschaftlicher Eigentümer (UBO) ist eine natürliche Person, die eine juristische Person, eine natürliche unternehmerische Person oder eine andere Vermögensvereinigung beherrscht. Der wirtschaftliche Eigentümer ist die letzte Person in der Eigentümerstruktur eines Unternehmens.
Bereits jetzt muss eine neugegründete Gesellschaft, welche ihre Eintragung im Handelsregister beantragt, auch ihre wirtschaftlichen Eigentümer anführen. Unterlässt die Gesellschaft dies, wird das Handelsregister die Eintragung ablehnen.
Darüber hinaus müssen alle derzeit registrierten juristischen Personen ihre UBO bis zum 31. Dezember 2019 im Handelsregister anmelden. Die Strafe wegen Nichteinhaltung dieser Pflicht kann bis zu EUR 3.310,- betragen.
Nach der Eintragung werden die Informationen über die UBO erst einmal noch nicht öffentlich zugänglich sein, allerdings haben staatliche Behörden Zugriff auf diese Daten.
Diese Situation wird sich aufgrund der fünften EU-Geldwäscherichtlinie in Zukunft deutlich verändern. Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die Informationen über die UBO der Öffentlichkeit zugänglich sind. Der Öffentlichkeit muss mindestens Name, Geburtsmonat und -jahr, Wohnsitzland und Staatsangehörigkeit aller UBO, sowie Art und Umfang der gehaltenen wirtschaftlichen Beteiligung zugänglich sein. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 10. Januar 2020 umsetzen.
Nach diesem Datum werden die im Jahr 2019 bereitgestellten Informationen über die UBO für jedermann zugänglich.