Verbesserte Möglichkeiten im E-Residency-Angebot

Estnische Staatsbürger und “E-residents” müssen nicht länger persönlich erscheinen, um ein Bankkonto zu eröffnen.

Am 16. Juni 2016 hat das Estnische Parlament ein Gesetz beschlossen, das den Erwerb der „E-Residency“, der virtuellen Staatsbürgerschaft, vereinfachen und die elektronischen Dienste benutzerfreundlicher machen soll. Gleichzeitig ermöglicht es sowohl den estnischen wie den digitalen Staatsbürgern, ein Konto zu eröffnen, ohne persönlich in der Bank erscheinen zu müssen. Laut dem Entwurf, der Änderungen des Gesetzes über Ausweisdokumente, des Gesetzes über Kreditwesen und des Gesetzes zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorsieht, wird es zukünftig möglich sein, ein Bankkonto per Videokonferenz mit dem Bankangestellten zu eröffnen. Ausweispapiere aus dem Heimatland des Antragstellers sind weiterhin erfoderlich, aber der Vorgang selbst wird dadurch einfacher. Bedingt durch den Identifizierungsprozess sind Beschränkungen vorgesehen: Eine natürliche Person kann Transaktionen in Höhe von bis zu 10 000 Euro pro Monat vornehmen, eine juristische Person Transaktionen in Höhe von bis zu 25 000 Euro pro Monat.

Der „E-Residency“-Projektleiter betont, dass das Gesetz die letzte Hürde beseitige, die der digitalen Staatsbürgerschaft bisher im Weg stand, um sich als eine echte virtuelle Serviceleistung zu präsentieren. Nachdem die persönliche Anwesenheit in Estland bereits für den Erhalt der „E-Residency“ nicht mehr notwendig war, wurde sie jetzt auch als Voraussetzung für die Eröffnung eines Bankkontos in Estland abgeschafft. Das neue Gesetz treibt die Grundidee der „E-Residency“ – das Wirtschaftsleben von einem dinglichen Standort loszulösen – voran. Das neue Identifikationsverfahren ist zusätzlich wesentlich sicherer als das bisherige. Bisher wurde das Konto in der Bank eröffnet und verifiziert, jetzt ist es möglich, diesen Vorgang durch eine Audio-Video-Konversation zu ersetzen und aufzuzeichnen. Um den Service nutzen zu können, muss man sich als E-Resident einloggen.

Die Banken haben zusätzliche Sicherheitsmechanismen eingerichtet, um erhöhte Sorgfalt zu gewährleisten. Der Staat führt im Rahmen des E-Residency-Verfahrens eine Hintergrundkontrolle durch und nimmt Fingerabdrücke. Die Bank behält sich das Recht vor, nach weiteren Dokumenten zu fragen oder auf persönlichem Erscheinen zu bestehen, sollten Zweifel hinsichtlich der Motive der Person oder des Unternehmens aufkommen. Die Gesetzesänderungen treten am 15. Juli 2016 in Kraft. Die Banken hoffen, die neue Regelung schon ab September 2016 umzusetzen.

Quelle: http://www.koda.ee/public/ITDS_e-residentsuse_muudatused_SK_-_16.11.15.pdf

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