Urlaub auf Kosten des Arbeitgebers?

Möchten Sie Ihren Urlaub in der Slowakei verbringen? Seit dem 1. Januar 2019 müssen Ihnen einige Arbeitgeber einen Urlaubsbeitrag zahlen.

Um den lokalen Tourismus zu unterstützen, hat der slowakische Gesetzgeber eine Novelle des Arbeitsgesetzbuches verabschiedet, nach welcher Unternehmen mit mehr als 49 Arbeitnehmern verpflichtet sind, jedem Arbeitnehmer, der es beantragt, einen Erholungsbeitrag zu zahlen. Unternehmen mit weniger als 49 Arbeitnehmern können diese Urlaubsgutscheine auf freiwilliger Basis ausstellen.

Der Urlaubsbeitrag steht Arbeitnehmern zur Verfügung, die seit mindestens 24 Monate beim Arbeitgeber beschäftigt sind. Das bedeutet, dass nur Arbeitnehmer, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags arbeiten, diesen beantragen können. Dazu zählen auch Teilzeitkräfte. Bei Mehrfachbeschäftigung kann ein Arbeitnehmer nur bei einem Arbeitgeber einen Urlaubsbeitrag beantragen.

Dieser Beitrag beträgt 55 % der Urlaubskosten, maximal aber 275 € pro Kalenderjahr. Allerdings kommen nur Vollzeitbeschäftigte für den vollen Betrag in Frage. Bei Teilzeitbeschäftigten wird der Beitrag proportional gekürzt. So hat beispielsweise ein Teilzeitmitarbeiter, der 20 Stunden pro Woche arbeitet, nur einen Anspruch auf die Hälfte.

Für den Erholungsbeitrag müssen mindestens zwei Übernachtungen in der Slowakei erfolgen.

Unternehmen können den Beitrag entweder in finanzieller Form oder als Urlaubsgutschein bereitstellen.

Arbeitgeber und Gewerkschaften sind skeptisch. Sie argumentieren, dass das Gesetz Arbeitnehmer kleinerer Unternehmen diskriminiert und dass Menschen, die es sich nicht leisten können, die restlichen Kosten ihres Urlaubs zu bezahlen, keinen Gutschein beantragen werden. Die Gutscheine werden ebenfalls die Arbeits- und Verwaltungskosten erhöhen. Wie bei Essensgutscheinen, verpflichtet der Gesetzgeber die Arbeitgeber, den Arbeitnehmern Geld für einen bestimmten Zweck zu geben, anstatt es ihnen zu ermöglichen, die Arbeitnehmer mit einem Beitrag zu belohnen, den sie nach eigenem Ermessen verwenden können.

Erst die Zeit wird zeigen, ob sich die Befürchtungen der Arbeitgeber, dass das neue Gesetz negative Auswirkungen auf das zukünftige Wirtschaftswachstum der Slowakei haben wird, bewahrheiten werden, oder ob die Urlaubsbeiträge, die lokale Wirtschaft ankurbeln werden.

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