Update Mindestlohn

Deutschland: Neuigkeiten zum Mindestlohn: Vertragsverletzungsverfahren, Erhöhung zum 01.01.2017 und Geltung bei Bereitschaftszeiten

Seit Anfang 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner Mindestlohn in Höhe von 8,50 EUR (brutto) pro Stunde.

Bereits im Mai 2015 hatte die EU Kommission die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland eingeleitet, da sie Bedenken gegen den (nahezu grenzenlosen) Anwendungsbereich des Gesetzes hatte. Bedenklich erscheint vor allem eine uneingeschränkte Anwendung im Transportbereich.

Da die EU Kommission und Deutschland sich in der Zwischenzeit auf keine gemeinsame Position einigen konnte, hat die Kommission nunmehr als zweite Stufe das förmliche Verletzungsverfahren eröffnet. Die deutschen Behörden haben zwei Monate Zeit, um auf die Argumente der Kommission zu antworten.

Parallel dazu hat die Kommission ebenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich wegen dessen ab 1 Juli 2016 geltenden Mindestlohns eröffnet.

Fast zeitgleich hat das zuständige Gremium aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreten entschieden, den Mindestlohn zum 01.01.2017 um 34 Cent auf 8,84 EUR anzuheben.

Besonders hart trifft eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts die Transportbranche: Die Richter entschieden in oberster Instanz, dass auch Bereitschaftszeiten mit dem Mindestlohn vergütet werden müssen. Es ist zu erwarten, dass dies insbesondere im Bereich der Langstreckentransporte, bei welchen häufig mit einer doppelten Fahrerbesatzung gefahren wird, Einfluss auf die Transportkosten hat.

Quellen: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 16.06.2016 und BAG Urteil vom 29.06.2016, 5 AZR 716/15

Newsletter abonnieren

Wenn Sie den Newsletter abonnieren, stimmen Sie zugleich unseren Datenschutzbedingungen zu.