Tschechischer Oberster Gerichtshof schafft Klarheit in Sachen Doppelvermietung

Der Oberste Gerichtshof hat sich von der zuletzt in der Kritik gestandenen Rechtstheorie der im juristischen Sinne freistehenden Wohnung abgewandt, wonach eine bereits vermietete Wohnung nicht erneut vermietet werden kann.

In seinem Urteil vom 14. April 2021, Nr. 31 Cdo 3679/2020, befasste sich der Oberste Gerichtshof mit der Frage, wie zu verfahren sei, wenn ein Vermieter eine bereits einmal vermietete Wohnung ein zweites Mal vermietet. Ist der zweite Mietvertrag gültig abgeschlossen?

Aus Sicht des geltenden Bürgerlichen Gesetzbuchs stellt sich die Angelegenheit juristisch eindeutig dar: beide Mietverträge sind gültig. Etwaige Konflikte sind durch andere Institute des Zivilrechts, insbesondere durch die Mängelhaftung, zu lösen.

Anders gestaltete sich die Situation jedoch im Falle von Mietverträgen, die nach den früheren Rechtsvorschriften, d. h. vor 2014, abgeschlossen wurden. In diesen Fällen hatte der Oberste Gerichtshof seit Jahren die Auffassung vertreten, bei Abschluss mehrerer Mietverträge über dieselbe Immobilie (sog. Doppelvermietung) sei der zweite der Verträge wegen von Anfang an gegebener rechtlicher Unmöglichkeit der Erfüllungsleistung absolut ungültig. Diese Auffassung des Obersten Gerichtshofs wurde von der Fachwelt stark kritisiert; 2019 äußerte sich darüber hinaus das Verfassungsgericht zu dieser Frage und erklärte, dass eine solche Auslegung nicht verfassungskonform ist.

Der Oberste Gerichtshof hat nun auf das Urteil des Verfassungsgerichts reagiert, indem er seine Meinung änderte und befand, dass ein Mietvertrag nicht allein deshalb ungültig ist, weil der Vermieter dem Mieter eine Sache zum Gebrauch überlässt, die er zuvor an eine andere (oder auch dieselbe) Person für denselben Zeitraum vermietet hat. Damit ist die Rechtsauslegung vereinheitlicht worden; von nun an wird diese Frage nach dem alten und dem aktuellen Recht gleich behandelt.

Quelle:
Urteil des Obersten Gerichtshofs AZ 31 Cdo 3679/2020 vom 14.04.2021

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