Suchen Sie neue Mitarbeiter?

Vergessen Sie nicht die neueingeführte Meldepflicht!

Ab dem 01.01.2019 müssen Sie als Arbeitgeber ihre freien Stellen samt ihrer Charakteristik dem Arbeitsamt, in dessen Bezirk sich die freie Stelle befindet, bekanntgeben. Diese Pflicht wurde durch die Novelle des Gesetzes Nr. 5/2004 Slg. über die Beschäftigungsdienste eingeführt.

Die Stellenanzeigen können entweder kostenlos bei www.upsvr.gov.sk bzw. www.istp.sk, oder gebührenpflichtig auf Karriereportalen wie www.kariera.sk oder www.profesia.sk veröffentlicht werden.

Unterlassen Sie diese Pflicht, droht Ihnen eine Sanktion bis hin zu 300,- EUR.

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