Slovakia: Der slowakische Nationalrat hat am 3. Februar 2015 das neue Gesetz über das Versicherungswesen verabschiedet.
Der slowakische Nationalrat hat am 3. Februar 2015 das neue Gesetz über das Versicherungswesen verabschiedet, welches wesentliche Änderungen für Versicherungen wie auch für Versicherungsnehmer bringt.
Im Einklang mit der geltenden europäischen Gesetzgebung führt das Gesetz neue wirtschaftliche Regeln für Versicherungen und Rückversicherer ein, deren Hauptziel erhöhter Schutz der Versicherungsnehmer und der Anspruchsberechtigten ist, sowie eine bessere Integration des europäischen Versicherungsmarktes und bessere Einteilung der Kapitalquellen. Dabei wird der Drei-Säulen-Ansatz verfolgt. Säule I behandelt (i) die Solvenzkapitalanforderung, also die Höhe des Kapitals, die es der Versicherung ermöglicht, unerwartete Verluste zu absorbieren, und (ii) die Höhe des Minimumsolvenzkapitals, unter welches die Geldmittelhöhe der Versicherung oder des Rückversicherers nicht fallen sollte. Säule II betrifft das Risikomanagementsystem und Säule III regelt Berichterstattungspflichten der Versicherungsunternehmen wie auch zu veröffentlichende Angaben.
Das Gesetz novelliert auch das Bürgerliche Gesetzbuch, und zwar durch Verankerung der Pflichten der Versicherung den Klienten vorvertragliche Informationen zu geben, insbesondere über den Inhalt sämtlicher Versicherungsleistungen und Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag, die Versicherungsdauer, die Art und Weise der Auflösung des Versicherungsvertrags, die Art und Weise der Versicherungszahlungen und deren Dauer etc.
Des Weiteren müssen Versicherungen in Folge der Novelle des Gesetzes über die Kfz-Haftpflichtversicherung ein Schadenfreiheitsrabatt einführen. Dabei ist die Versicherung verpflichtet, bei der Berechnung der Beitragssätze den gesamten vorigen Schadensverlauf der Versicherung des Versicherten zu berücksichtigen. Bei schadensfreiem Verlauf steht dem Versicherungsnehmer ein Schadenfreiheitsrabatt zu, bei Schadensfällen bezahlt er hingegen mehr.
Das Gesetz über das Versicherungswesen tritt am 1. April 2015 in Kraft, mit Ausnahme der Bestimmungen, welche das Zivilgesetzbuch novellieren, die erst am 1. Januar 2016 in Kraft treten.