Sanitär-hygienische Prüfung von ausländischen Waren

Weißrussland: Für bestimmte ausländische Waren ist es notwendig, sanitär-hygienische Zertifikate in Belarus einzuholen.

Die Verordnung des Ministerrates von Belarus Nr. 666 vom 6. August 2015 führt eine staatliche sanitär-hygienische Prüfung von ausländischen Waren mit der Erteilung eines sanitär-hygienischen Zertifikates ein, auch wenn für solche Waren Qualitätszertifikate aus dem Ursprungsland vorgelegt werden können.

Die Liste ausländischer Waren, die der sanitär-hygienischen Prüfung unterliegen, umfasst Nahrungsmittel, Waren für Kinder, Kosmetikartikel, Körperpflegeprodukte, Haushaltschemikalien, technologische Ausrüstung für Nahrungsmittel, Möbel, Baustoffe u. a.

Eine sanitär-hygienische Prüfung ist erforderlich, wenn das Geschäftsunternehmen beabsichtigt, im Ausland hergestellte Waren auf dem Gebiet der Republik Belarus zu verkaufen. Für den Import der Waren ist folglich kein sanitär-hygienisches Zertifikat vorzulegen.

Außerdem ist die sanitär-hygienische Prüfung für folgende im Ausland hergestellte Warenkategorien nicht durchzuführen:
– Produkte, die in den Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion hergestellt wurden (die Qualität und Sicherheit dieser Waren wird entsprechend dem in den Beschlüssen der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion festgelegten Verfahren bestätigt);
– Nahrungsmittel mit beschränkter Haltbarkeitsdauer (bis zu 30 Tagen) und (oder) mit besonderer Lagerungstemperatur (+6 Grad und niedriger);
– Produkte, die für den Selbstgebrauch des Geschäftsunternehmens importiert werden;
– Ausstellungs- und verkaufsfördernde Produktmuster, die nicht für den Verkauf und Verbrauch auf dem Gebiet der Republik Belarus bestimmt sind;
– einige andere Warenkategorien.

Diese Regelungen gelten nicht für die in das Gebiet der Republik Belarus vor dem 27. August 2015 importierte Waren, die nach dem vorher eingeführten Verfahren veräußert werden können.

Die Liste der für die sanitär-hygienische Prüfung notwendigen Unterlagen, sowie die Dauer der Überprüfung dieser Unterlagen (15 Tage) sind gesetzlich geregelt.

Die Gebühr für dieses Verfahren ist ebenfalls gesetzlich geregelt. Der Preis für eine sanitär-hygienische Prüfung einer Produktart mit Erteilung eines Zertifikats beträgt BYR 224 000 (ca. EUR 12). Für die gleichzeitige Prüfung gleichartiger Waren ist der volle Preis (ca. EUR 12) nur für die erste Produktart zu bezahlten und für jede weitere Produktart 10% von diesem Betrag.

Quelle: Nationales Rechts-Internetportal der Republik Belarus (NRIP) 11.08.2015, Nr. 5/40898
Offizielle Webseite des Gesundheitsministeriums der Republik Belarus http://minzdrav.gov.by 

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