Rumänien: Wesentliche Änderungen der rumänischen Steuervorschriften

Änderungen der Steuerordnung und der Steuerverfahrensordnung durch zwei organische Gesetze

Sowohl die Steuerordnung als auch die Steuerverfahrensordnung wurden durch das Inkrafttreten von zwei organischen Gesetzen wesentlich geändert. Die meisten dieser Änderungen sind ab dem 1. Januar 2021 in Kraft getreten. In den folgenden Zeilen ist eine Reihe der neuen Vorschriften aufgeführt:

  • Die Frist für die Abgabe der Erklärung über die Einkommensteuer und die Sozialbeiträge, die von natürlichen Personen zu übermitteln sind, ist jetzt der 25. Mai. Vor der Änderung war die Frist der 15. März;
  • Arbeitgeber müssen für die Geldbeträge, die sie ihren von zu Hause aus arbeitenden Mitarbeitern gewähren, sowie für die Beträge, die für epidemiologische Untersuchungen und Schutzimpfungen der Mitarbeiter notwendig sind, keine Einkommensteuer und Sozialabgaben mehr zahlen. Diese wurden als nicht steuerpflichtige Einkünfte eingestuft;
  • Die steuerliche Konsolidierungsmaßname wurde im Bereich der Gewinnsteuer umgesetzt. Aus steuerlicher Sicht können sich Gesellschaften nun gruppieren, um Gewinn mit Verlust auszugleichen. Steuern werden nur noch für die entstehende Differenz gezahlt;
  • Die Bedingungen für den Abzug von Verlusten aus nicht eingezogenen Forderungen wurden verbessert. Dies betrifft die Berichtigung für den Wertverlust von Forderungen, die vollständig abzugsfähig geworden sind. Vor der Änderung gab es einen Grenzwert von 30% für den Abzug;
  • Geschenkgutscheine, die von Gesellschaften an andere Begünstigte als ihre eigenen Mitarbeiter vergeben werden, wurden als Einkommen aus anderen Quellen eingestuft. Für diese wird nur die 10%ige Gewinnsteuer gezahlt, ohne weitere Sozialabgaben;
  • Die Steuerbefreiung des reinvestierten Gewinns wird unvereinbar mit dem Abzug des Wertes der elektronischen Registrierkasse von der Gewinnsteuer. Die neue Regelung verbietet ausdrücklich die Kumulierung dieser beiden steuerlichen Vorteile;
  • Es wurden neue Gründe für die Nichtigkeit der Akten der Steuerkontrollbehörden geregelt. Sanktioniert werden nun u.a. die Nichtberücksichtigung von Gerichtsentscheidungen zu ähnlichen Situationen wie die des sanktionierten Steuerpflichtigen und die Nichtbeachtung der Hinweise der Steuerbehörde, welche die Beschwerde gelöst hat, bei der Wiederholung der Steuerkontrolle.

Die Änderungen sind größtenteils vorteilhaft für die Steuerzahler und sollen zur Abmilderung der Starrheit der nationalen steuerrechtlichen Bestimmungen dienen.

 

Quelle:

Gesetz 227/2015 – Steuerordnung;

Gesetz 215/2015 – Steuerverfahrensordnung

 

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