Registrierung der Eheverträge

Litauen: Im Ausland geschlossene Eheverträge können dem litauischen Güterrechtsregister jetzt auch online übermittelt werden.

Das Verfahren der Registrierung von im Ausland geschlossenen Eheverträgen hat sich vereinfacht. Diese und ihnen im Rahmen von eingetragenen eheähnlichen Lebensgemeinschaften gleichgestellte Verträge können dem litauischen Güterrechtsregister jetzt auch auf elektronischem Wege übermittelt werden. Das vereinfachte, aber bis jetzt wenig bekannte Verfahren „Datenübermittlung an das Güterrechtsregister‘‘ wird seit dem 1. Januar 2016 angewandt.

Das Erfordernis, dass der Ehevertrag litauischem Recht unterfällt, ist weggefallen. Gemäß der neuen, ebenfalls seit dem 1. Januar 2016 geltenden Ordnung des litauischen Güterrechtsregisters, kann jeder geschlossene Ehevertrag oder im Rahmen von eingetragenen eheähnlichen Lebensgemeinschaften gleichgestellter Vertrag dann in das Register eingetragen werden, wenn eine der vertragschließenden Parteien eine Personenkennnummer vom Einwohnermelderegister der Litauischen Republik erhalten hat. Die Webseite des staatlichen litauischen Güterrechtsregisters – www.vedybusutartys.lt  – ermöglicht die Übermittlung von Daten über ausländische Eheverträge. Im Rahmen dieser Dienstleistung kann einer der Ehegatten den im Ausland geschlossenen Ehevertrag registrieren, Vertragsänderungen eintragen und das Register über die Beendigung des Vertrages benachrichtigen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Eheverträge in Litauen gegenüber Dritten nur dann rechtliche Wirkung entfalten, wenn diese im Register eingetragen sind.

Vereinfachtes Verfahren
Die Webseite kann nach Anmeldung mithilfe des Online-Bankings oder der elektronischen Unterschrift sehr einfach benutzt werden. Zunächst müssen Datum der Eheschließung, Datum und Ort des Ehevertragsschlusses mitsamt der Personalien des Beamten, der den Vertrag beurkundet hat, angegeben werden. Danach folgen persönliche Daten der Ehegatten: Personenkennnummer, wenn eine der Parteien diese durch das zentrale litauische Einwohnermelderegister erhalten hat, andernfalls – das Geburtsdatum. Im nächsten Schritt müssen digitale Kopien der Unterlagen hochgeladen und eine Gebühr i. H. v. 7,24 EUR entrichtet werden. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass alle Unterlagen in litauischer Sprache einzureichen sind. Ausländischen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen beizufügen. Ausländische öffentliche Urkunden sind nicht von der Pflicht der Legalisierung befreit.

Das bisherige Verfahren bleibt auch weiterhin gültig
Selbstverständlich können die Daten des im Ausland geschlossenen Ehevertrages auch auf dem bisherigen Weg (persönlich, per Post oder durch einen bevollmächtigten Vertreter) an das Register übermittelt werden.

Quelle: http://www.registrucentras.lt/
Beschluss der litauischen Regierung vom 10. September 2015, Nr. 955 über die Abänderung des Beschlusses der litauischen Regierung vom 13. August 2002, Nr. 1284 über die Festsetzung der Ordnung des litauischen Güterrechtsregisters, TAR, 2015-09-11, Nr. 13790.

Newsletter abonnieren

Wenn Sie den Newsletter abonnieren, stimmen Sie zugleich unseren Datenschutzbedingungen zu.