Litauen: E-Rezept: mehr Komfort und weniger Fehler?
Der November 2015 hat Litauen eine lang erwartete Neuerung im Gesundheitssystem gebracht. Seit dem 2. November können elektronische Rezepte („E-Rezept“) ausgestellt und genutzt werden. Somit mischt sich Litauen nun unter Staaten wie Dänemark, Schweden, Finnland oder Estland.
Die E-Rezepte werden in fast 75 % der Apotheken des Landes akzeptiert. Ärzten wird es bei Verschreibung ermöglicht, im System eine genaue Suche nach Arzneimittel sowohl bei Angabe eines konkreten Namens als auch bei Angabe lediglich des allgemeinen Wirkstoffes durchzuführen. Auch ist im System ersichtlich, ob der Patient die verordneten Arzneimittel gemäß E-Rezept tatsächlich gekauft hat.
Das E-Rezept soll unter anderem dazu beitragen, die Verschreibung von gleichen oder ähnlichen Arzneimitteln zu verhindern sowie eine rationelle Anwendung von Arzneimitteln zu ermöglichen.
Patienten können ihrem Konto im elektronischen Gesundheitsportal unter anderem die ihnen verschriebenen Arzneimittel, deren Anwendung und Einnahmevorgaben entnehmen. Die Ausgabe von Arzneimitteln im Rahmen des E-Rezept-Verfahrens erfolgt an den Patienten persönlich oder an seinen Vertreter gegen Vorlage eines Identifikationsdokuments.
Im Jahre 2014 wurde in Litauen ernsthaft die Umsetzung des von über einem Jahrzehnt entwickelten E-Gesundheitssystems gestartet, welches von großer Bedeutung sowohl für Mediziner, als auch für Patienten und Apotheker sein soll.
Das E-Rezept ist eines der untergeordneten Systeme des E-Gesundheitssystems. Das Gesundheitsministerium als Verwalter unterliegt der Pflicht, sich zu diesem Zweck als Datenverwalter von sensiblen personenbezogener Daten (Gesundheit betreffende Daten) bei der staatlichen Datenschutzbehörde anzumelden. Ferner muss es auch einen angemessenen Schutz der personenbezogenen Daten gewährleisten.
bnt Rechtsanwälte freut sich, Unternehmen über die aktuellen Entwicklungen im Medizinrecht und Pharmarecht Litauens zu unterrichten.