Notarielle Beurkundung ohne Notar?

Das Beurkundungsgesetz und weitere Gesetze sollen geändert werden, um eine neue Form der Beurkundung – Fernbeurkundung – einzuführen.

Es ist kein Geheimnis, dass Estland für seine innovativen Lösungen bekannt ist. In den letzten Jahren wurden mehrere Projekte eingeleitet, die den Zugang zu staatlichen elektronischen Diensten für estnische Staatsbürger und e-Residenten im Ausland ermöglichen. Das Konzept des estnischen E-Staates wird ständig weiterentwickelt und um neue Projekte ergänzt. In diesem Zusammenhang wird eine vorgeschlagene Änderung des Beurkundungsgesetzes und damit zusammenhängender Gesetze den Begriff der notariellen Beurkundung erweitern und die Möglichkeit der Fernbeurkundung über eine Videoverbindung hinzufügen.

Eine Reihe der Rechtsgeschäfte erfordern eine notarielle Beurkundung. Die Durchführung dieser Vorgänge erfordert normalerweise die persönliche Anwesenheit der Person oder ihres bevollmächtigten Vertreters im Notariat. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, das Verfahren für die notarielle Beurkundung insbesondere für estnische Staatsbürger im Ausland und für E-Residenten zu vereinfachen.

Die wichtigste Neuerung ist, dass die notarielle Beurkundung nun über eine entfernte Videoverbindung erfolgen kann. Die Qualität der Verbindung muss so gut sein, dass der Notar die Person und ihren Willen erkennen kann. Die Urkunde wird digital über das elektronische Informationssystem des Notars unterzeichnet und das Original in digitaler Form gespeichert. Auf diese Weise kann der Notar die Gültigkeit einer digitalen Signatur bestätigen. Dies ist möglich mit Hilfe eines Bestätigungsblattes, das dem digital signierten Dokument beigefügt wird. Der Ort der Notarisierung  ist in dem Fall Estland.

Sicherheit ist in dem Zusammenhang sehr wesentlich. Die Videoverbindung wird zunächst von den Außenstellen Estlands (z. B. Botschaft, Konsulat) aus aufgebaut, wo die Identität der Person geprüft und die notwendige Hardware zur Verfügung gestellt wird. Da der gesamte Prozess digital ist, muss die Person eine estnische ID-Karte oder eine e-resident-Karte besitzen.

Im Rahmen eines Pilotprojekts soll die Dienstleistung in den estnischen Botschaften in London, Helsinki, Stockholm, Brüssel und New Delhi starten. Wir halten Sie auf dem Laufenden, wann es soweit ist.

Quelle: Estnisches Justizministerium

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