Nachfolgend finden Sie einen Überblick über Neuigkeiten im litauischen Arbeitsgesetzbuch, das am 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist.
Ziel des neuen Arbeitsgesetzes ist es, die Arbeitsverhältnisse zu liberalisieren, einen Ausgleich zwischen Arbeit und Familie zu schaffen, die Qualifikation der Arbeitnehmer zu verbessern und sich den ändernden Bedingungen am Arbeitsmarkt anzupassen.
Folgende Änderungen werden eingeführt:
Neue Arbeitsvertragstypen: (i) Arbeitsvertrag für Projektarbeiten – befristeter Arbeitsvertrag für die Tätigkeit an einem bestimmten Projekt, wobei der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit selbst bestimmen und im Unternehmen oder außerhalb arbeiten kann; (ii) Arbeitsvertrag mit geteiltem Arbeitsplatz – wenn sich zwei Arbeitnehmer nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber einen Arbeitsplatz teilen, wobei die gesetzliche maximale Arbeitszeit für einen Arbeitnehmer nicht überschritten wird; (iii) Arbeitsvertrag mit mehreren Arbeitgebern – für Fälle, in denen der Arbeitnehmer dieselbe Arbeit gegenüber mehreren Arbeitgebern erbringt; (iv) Arbeitsvertrag mit Auszubildenden – befristeter Arbeitsvertrag, zur Aneignung oder Erweiterung von beruflichen Qualifikationen und Fähigkeiten.
Von nun an sind befristete Arbeitsverträge auch für andauernde Arbeiten zulässig. Solche Verträge dürfen jedoch nicht mehr als 20 Prozent der gesamten Arbeitsverträge im Unternehmen ausmachen.
Das neue Arbeitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber zur Gründung eines Betriebsrats, wenn im Unternehmen durchschnittlich 20 oder mehr Arbeitnehmer tätig sind. Diese Pflicht besteht nicht, wenn es im Unternehmen eine Gewerkschaft gibt in der mindestens 1/3 der Arbeitnehmer Mitglied sind. In kleineren Unternehmen können die Arbeitnehmerinteressen durch einen Vertreter wahrgenommen werden.
Unternehmen mit durchschnittlich 20 und mehr Arbeitnehmern müssen ein Vergütungssystem einführen, in dem die Vergütungsgruppen, die Höhe der Gehälter, die Voraussetzungen und das Verfahren für die Zahlung von Prämien und die Indexvereinbarung bezüglich des Gehaltes geregelt sind. Arbeitgeber mit durchschnittlich mehr als 50 Arbeitnehmern haben Vorschriften zum Schutz von personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer sowie Maβnahmen zu deren Verwirklichung zuzulassen. Arbeitgeber sind auch verpflichtet, Verfahren zur Gleichbehandlung der Arbeitnehmer sowie zu Grundsätzen der Arbeitnehmerüberwachung einzuführen.
Nach dem neuen Arbeitsgesetzbuch kann das Mindestgehalt nur für Arbeiten ohne besondere Qualifikation gezahlt werden. Darunter versteht man Arbeiten, für welche weder besondere Fähigkeiten, noch eine Berufsausbildung erforderlich sind.
Quelle: Gesetz über die Genehmigung, das Inkrafttreten und die Umsetzung des Arbeitsgesetzbuches der Republik Litauen, No. XII-2603, verabschiedet am 14. September 2017, mit den späteren Änderungen und Ergänzungen.