Neues Gesetz über Kurzarbeit in der Slowakei startet ab 2022

Nach unübersichtlichen Unterstützungsprojekten wird im Arbeitsrecht durch ein brandneues Gesetz über die Kurzarbeit Ordnung geschafft.

Ab 2022 wird das slowakische Arbeitsrecht endlich über klare und verständliche Regeln für die Staatshilfe verfügen, während der Zeit, in der der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern weniger Arbeit erteilen kann.

Das neue Gesetz über Kurzarbeit wird als neues Instrument angesehen, durch welches eine Staatshilfe gewährt werden kann, die eindeutig dem Zweck dient, den Lohn eines Arbeitnehmers in einer Zeit auszugleichen, in der der Arbeitgeber die Arbeitnehmer nicht im ursprünglich vereinbarten Umfang zur Arbeit einsetzen kann und es daher zur Kurzarbeit kommt. Obwohl das slowakische Ministerium für Arbeit und Soziales vorgeschlagen hat auch Selbstständige in diese Regelung einzubeziehen, gilt das Gesetz letztlich nur für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, nicht jedoch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der öffentlichen Verwaltung.

Die staatliche finanzielle Unterstützung für Arbeitgeber besteht aus einem Beitrag zur teilweisen Erstattung der Lohnkosten pro Arbeitnehmer für jede Stunde Arbeitsausfall seitens des Arbeitgebers während der Kurzarbeit in Höhe von 60 % des Durchschnittslohnes des Arbeitnehmers. Diese Unterstützung soll den Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Krisenzeiten helfen, ähnlich wie das Erste-Hilfe-Projekt, das sie bis dato unterstützt. Die Hilfe des Staates während der Kurzarbeit erfordert, dass der Arbeitgeber nicht in der Lage ist, mindestens einem Drittel seiner Arbeitnehmer Arbeit in einem Umfang von mindestens 10 % der festgelegten wöchentlichen Arbeitszeit zuzuweisen, aufgrund eines Arbeitshindernisses auf seiner Seite.

Voraussetzung für die Gewährung der Staatshilfe ist das Vorliegen eines vorübergehenden externen Faktors, der sich dem Einfluss des Arbeitgebers entzieht. Dabei handelt es sich insbesondere um eine außergewöhnliche Situation, einen Notstand, einen Ausnahmezustand oder einen Fall von höherer Gewalt. Aber zum Beispiel auch eine unerwartete Verringerung der Unterauftragsvergabe durch die Auftragnehmer des Arbeitgebers.

Der Staat gewährt während der Kurzarbeit eine Unterstützung von höchstens 6 Monaten innerhalb eines Zeitraums von 24 aufeinander folgenden Monaten.

Weitere Voraussetzungen für den Erhalt der Unterstützung sind unter anderem, die Aufrechterhaltung des Arbeitsplatzes, für den der Staat Unterstützung gewährt hat, und zwar mindestens zwei Monate lang nach der Beendigung der Unterstützung und eine gesonderte schriftliche Vereinbarung mit der Gewerkschaft bzw. mit dem Arbeitnehmer selbst über Anwendung dieser Vorgehensweise.

Quelle:
Gesetz Nr. 215/2021 Slg. über Kurzarbeit

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