Neuerungen im chinesisch-belarussischen Industriepark „Great Stone“

Neue Aktivitäten und Subjekte mit Sonderstatus, zusätzliche Präferenzen für große Ansässige, Institutionen des englischen Rechts.

Der Erlass Nr. 215 des Präsidenten der Republik Belarus vom 11. Juni 2021 (nachfolgend – „Erlass“ genannt) modifiziert die bisherige Regelung (Erlass des Präsidenten der Republik Belarus Nr. 166 vom 12.05.2017).

Eingeführt werden neue Tätigkeitsfelder, die im Industriepark „Great Stone“ (nachfolgend – „Park“ genannt) ausgeübt werden können. Dabei handelt es sich um Aufbau und Entwicklung von Produktionsstätten in den Bereichen Biopharmazeutika, Medizinprodukte, medizinische Dienstleistungen, Labordiagnostik sowie den Einsatz von 5G-Technologien und künstlicher Intelligenz.

Neben der Aufnahme von Tätigkeiten im Medizinbereich aus dem bisherigen Verzeichnis, gelten auch bestimmte Besonderheiten für deren Ausübung: Parkansässige haben nun die Möglichkeit, auf Basis von Beschlüssen der Parkverwaltung, (noch) nicht formell zugelassene Arzneimittel und medizinische Geräte sowie Methoden der medizinischen Versorgung zu verwenden bzw. einzusetzen, um medizinische Dienstleistungen zu erbringen.
Solche Tätigkeiten werden ohne die sonst erforderliche Sondergenehmigung (Lizenz) für die medizinische Tätigkeit ausgeübt. Erforderlich ist aber insbesondere die Einhaltung bestimmter Bedingungen in Bezug auf die Ausbildung des medizinischen Personals, der Räumlichkeiten, des Equipments, der Hygieneanforderungen oder der Bestimmungen für die Transporte, die für Tätigkeit notwendig sind.

Für bestimmte im Park tätige Subjekte ist ein Sonderstatus vorgesehen. Juristische Personen und Einzelunternehmer, die ihren Sitz (Wohnsitz) im Parkgebiet haben, als „innovative Subjekte“ registriert sind und als solche Innovationstätigkeiten in den Haupttätigkeitsrichtungen des Parks durchführen (planen), sind für die ersten zwei Jahre ab Registrierung in Bezug auf die wichtigsten Präferenzen den Parkansässigen gleichgestellt.

Für andere juristische Personen die die im Erlass vorgesehenen Kriterien erfüllen, können Vergünstigungen durch Beschluss des Ministerrats gewährt werden. Diese werden dann mit Parkansässigen gleichgestellt.

Für Investitionsprojekte ab einem Volumen von 50 Millionen US-Dollar über einen Zeitraum von 5 Jahren werden weitergehende Vergünstigungen durch die Erhöhung der Frist (von bisher 5 auf 10 Jahre) für die Anwendung eines Nullsteuersatzes auf Dividenden, die ihren Gründern (Aktionären, Gesellschaftern) zufließen, sowie besondere Vereinfachungen im Bereich der Zollverwaltung eingeführt.

Erlaubt wird die partielle Anwendung englischen Rechts für Ansässige im Park und innovative Unternehmen, die jetzt Sondervereinbarungen (Optionen, Optionsvertrag, konvertierbare Anleihen) untereinander und (oder) mit Dritten abschließen dürfen.

Die Änderungen treten am 17.09.2021 in Kraft.

Quelle: Nationales Rechts-Internetportal der Republik Belarus (NRIP) 16.06.2021, 1/19719

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