Neue Steuererleichterungen

Litauen: 2017 bringt neue Steuererleichterungen für Unternehmen in der Dienstleistungsbranche, welche sich in Freien Wirtschaftszonen Litauens niederlassen wollen.

Solche Unternehmen werden für sechs Jahre von der Pflicht zur Zahlung der Gewinnsteuer befreit. Für weitere zehn Jahre ist die Gewinnsteuer auf 50 % reduziert. Neben den Steuervorteilen im Rahmen der Gewinnsteuer sind die Unternehmen auch von der Immobiliensteuer befreit.

Um von den Steuererleichterungen zu profitieren, muss die von einem Auditunternehmen bestätigte Mindestinvestitionssumme EUR 100 000 betragen.

Des Weiteren müssen im Unternehmen mindestens 20 Arbeitnehmer angestellt sein.

Das Unternehmen muss in einem der folgenden Dienstleistungsbereichen tätig sein: Buchhaltung, Beratung, Verwaltung und Support von Unternehmen, Personaldienstleistungen, Architektur- und Ingenieurdienstleistungen und damit verbundene technische Beratung.

Mindestens 75 % der Umsätze des Unternehmens müssen aus den oben genannten Tätigkeitsfeldern stammen.

Durch diese Änderungen bieten die Freien Wirtschaftszonen Litauens nun einem noch größeren Spektrum an Unternehmen Investitionsanreize.

Wir freuen uns auf Ihre Fragen im Hinblick auf Vorteile bei Investitionen in Freien Wirtschaftszonen Litauens oder der Anwendung dieser auf Ihre Vorhaben.

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