Polen: Das Inkrafttreten des neuen Gesetzes über öffentliche Dokumente beunruhigt Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten.
Das Gesetz über öffentliche Dokumente, das am 12. Juli 2019 in Kraft tritt, führt eine umfassende Regelung in Bezug auf die Grundsätze der Funktionsweise des Sicherheitssystems für öffentliche Dokumente ein.
Das neue Gesetz definiert ein öffentliches Dokument als ein Dokument, welches dazu dient, Personen bzw. Gegenstände zu identifizieren oder den Rechtsstatus oder die Rechte von Personen zu bestätigen, die ein solches Dokument verwenden, welches ferner fälschungssicher ist und nach einem gesetzlich festgelegten Muster hergestellt wurde, und dessen grafische Gestaltung und Form von einer Entität genehmigt wurde, die öffentliche Aufgaben wahrnimmt, und das mit den gesetzlich festgelegten Anforderungen an das Muster des Dokuments übereinstimmt.
Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften hat die neu eingeführte Strafbarkeit des Handels mit so genannten Repliken der öffentlichen Dokumente für Emotionen gesorgt. Ihre Herstellung, Verbreitung und Aufbewahrung ist verboten und wird mit Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bestraft. Viele Unternehmer sind besorgt darüber, dass die Definition von Repliken unter anderem Fotokopien von Personalausweisen umfasst, die sehr oft erstellt werden.
Nach dem neuen Gesetz ist eine Replika eines öffentlichen Dokuments eine Reproduktion oder eine Kopie von 75 % bis 120 % des Originalformats mit Echtheitsmerkmalen eines öffentlichen Dokuments oder seines Musters, mit Ausnahme einer Fotokopie oder Ausdrucks von einem öffentlichen Computerdokument, die für offizielle, geschäftliche oder berufliche Zwecke, die in gesonderten Vorschriften festgelegt sind, oder für die eigene Verwendung durch die Person, für die das öffentliche Dokument ausgestellt wurde, erstellt wurden.
Die von solchen Repliken erfassten Daten und die Repliken selbst werden oft für die Erfassung von Arbeitnehmern, Auftragnehmern, Schuldnern oder Subunternehmern benötigt. Ihre Weiterverarbeitung ist nach Ansicht einiger Kommentatoren fragwürdig, aber der weitgehende Ausschluss von Kopien, die für offizielle und andere Zwecke oder für die Verwendung durch die betroffenen Personen angefertigt wurden, darf nicht außer Acht gelassen werden.
Die Praxis und die Rechtsprechung werden die zulässige Verwendung von Repliken öffentlicher Dokumente genauer klären müssen. Wie es scheint, könnte jedoch eine ausdrückliche Zustimmung des Interessenten unter Angabe der (vorzugsweise offiziellen) Zwecke – als ausreichende Grundlage für die rechtmäßige und straffreie Erstellung und Verwendung von Repliken dienen.
Gleichzeitig hängt es von der Wirksamkeit der neuen Vorschriften ab, ob Kuriositäten wie „Sammlerausweise“ vom Markt verschwinden. Sie wurden häufig zur Begehung von Verbrechen, einschließlich Bankbetrug, eingesetzt.
Quelle: Das Gesetz über öffentliche Dokumente vom 22. November 2018. (Gesetzesbuch vom 2019, item 53)