Neue Regeln bei grenzüberschreitender Entsendung von Arbeitnehmern

Slowakei: Entsenden Sie Arbeitnehmer ins Ausland? Arbeiten bei Ihnen entsandte Arbeitnehmer? Achtung, Sie haben jetzt neue Pflichten.

Das Parlament hat im November 2015 das Gesetz Nr. 351/2015 Slg. über grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen verabschiedet („Gesetz“), mit dem es die Richtlinie 2014/67/EU des Europäischen Parlaments und des Rates implementiert hat. Dies soll die Zusammenarbeit zwischen den EU-Organen bei der Gewährung von Informationen und Kontrolltätigkeit bei grenzüberschreitender Entsendung von Arbeitnehmern vertiefen und ein angemessenes Schutzniveau hinsichtlich der Rechte entsandter Arbeitnehmer gemäß dem Recht des Staates, in den sie entsandt sind, gewährleisten. Erlauben Sie uns, Ihnen einige Änderungen vorzustellen, die Sie seit dem 18. Juni 2016 berücksichtigen müssen.

Sind Sie ein Verleiher?

Sie sind ein Verleiher, wenn Sie Arbeitnehmer als sog. entsendender ausländischer oder entsendender inländischer Arbeitgeber entsenden. Ein entsendender ausländischer Arbeitgeber ist ein Arbeitgeber aus der EU (jedoch nicht aus der Slowakei), der Arbeitnehmer in die Slowakei entsendet. Ein entsendender inländischer Arbeitgeber ist hingegen ein slowakischer Arbeitgeber, der den Arbeitnehmer in einen anderen EU-Staat entsendet.

Entsendender ausländischer Arbeitgeber

Als entsendender ausländischer Arbeitgeber müssen Sie spätestens am Tag der Entsendung des Arbeitnehmers in die Slowakei dem slowakischen Nationalen Arbeitsinspektorat („NAI“) die gesetzlich festgelegten Informationen mitteilen (die voraussichtliche Zahl der entsandten Arbeitnehmer, Dauer der Entsendung, Ort der Arbeitsausübung und Art der Arbeit, Identifikationsdaten der Kontaktperson, die zur Zustellung von Schriftstücken bevollmächtigt ist, und die sich im Entsendungszeitraum in der Slowakei aufhalten wird etc.).

Sie sind ebenfalls verpflichtet, innerhalb des Entsendungszeitraums am Ort der Arbeitsausübung des entsandten Arbeitnehmers seinen Arbeitsvertrag, seine Arbeitszeiterfassung sowie seine Lohnzettel zu führen und aufzubewahren. Sofern Sie vom Arbeitsinspektorat dazu aufgefordert werden, müssen Sie ihm diese Unterlagen vorlegen, und zwar samt einer Übersetzung ins Slowakische.

Außerdem müssen Sie auf Anforderung dem Dienstleistungsanbieter nachweisen, dass Sie dem Arbeitnehmer einen Lohn bezahlt haben, der mindestens der Höhe des Mindestlohns im Entsendungsstaat entspricht.

Entsendender inländischer Arbeitgeber

Als entsendender inländischer Arbeitgeber müssen Sie das NAI über Tatsachen informieren, die mit der Entsendung Ihres Arbeitnehmers ins Ausland zusammenhängen. Auf Grund dieser Tatsachen sollte das NAI in der Lage sein, flexibler mit den Kontrollorganen des Entsendungsstaates Ihres Arbeitnehmers zusammenzuarbeiten.

Die Entsendungsvereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber muss mindestens die minimalen gesetzlichen Anforderungen an den Inhalt erfüllen.

Vergessen Sie aber nicht, im Voraus Ihre Pflichten in dem EU-Staat zu überprüfen, in den Sie den Arbeitnehmer entsenden. Es werden sich daraus wahrscheinlich weitere Pflichten ergeben.

Nähere Informationen über die eingeführten Änderungen finden Sie in unserem geplanten Mandantenbrief.

Newsletter abonnieren

Wenn Sie den Newsletter abonnieren, stimmen Sie zugleich unseren Datenschutzbedingungen zu.