Ungarn: Nach dem Virus

Auf welche Veränderungen sollten wir uns im Arbeitsrecht und auf dem Arbeitsmarkt vorbereiten?

Das Ende der Coronavirus-Pandemie ist noch nicht in Sicht, sicher ist aber, dass wir über eine Übergangsphase reden.

In Ungarn wurden aufgrund des Notstands außerordentliche arbeitsrechtliche Vorschriften eingeführt. Die Anwendbarkeit der vorübergehend gewährten größeren Freiheit und kreativen Lösungen endet am 30. Tag nach Ende des Notstands. Ausgenommen hiervon sind die ihrer Natur nach langfristigen Vereinbarungen (z.B. Arbeitszeitrahmen, zusätzliche Verpflichtungen wegen bestimmten Staatshilfen).

Die anschließende „Konsolidierung“ kann erneut erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben und arbeitsrechtliche Fragen aufwerfen. Arbeitgeber, die ihre Produktion wieder aufnehmen, können plötzlich einen erhöhten Bedarf an Arbeitskräften haben. In dem verschärften Wettbewerb wird es eine Schlüsselfrage sein, ob sie über genügend Arbeitnehmer verfügen, und ob es sich um „Experten“ mit langjähriger Erfahrung, oder um Anfänger handelt, die monatelange Schulung benötigen. Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter in dem Notstand durch faire Überbrückungsvereinbarungen behalten, können ggf. mit einem Wettbewerbsvorteil rechnen.

Für Arbeitgeber, die von den kreativen Übergangslösungen Gebrauch gemacht haben, wird es eine interessante neue Herausforderung sein, ihre Arbeitnehmer aus „suspendierter“ Beschäftigung zurückzurufen (oder aber ihr Arbeitsverhältnis endgültig zu beenden).

Eine größere Fluktuation kann bei denjenigen Arbeitnehmern auftreten, die ihren Beruf gezwungenermaßen verlassen haben, und nun zurückkehren möchten. Sind sie noch in der Probezeit, können sie Arbeitgebern in ihrem ursprünglichen Beruf innerhalb von wenigen Tagen zur Verfügung stehen. Ihre Wahlpräferenz wird jedoch davon abhängig sein, wie der jeweilige Arbeitgeber mit dem Notstand umgegangen ist, bzw. ob er faire arbeitsrechtliche Lösungen gewählt hat.

Langfristig kann die Rolle des klassischen Arbeitsverhältnisses in den Augen der Arbeitnehmer, die derzeit unter den Nachteilen der „Grauzone“ (Schwarzarbeit) leiden, zunehmen. Es ist möglich, dass diese nicht mehr in die „Grauzone“ zurückkehren wollen.

Als Fazit kann festgestellt werden, dass sich die heutigen – insbesondere arbeitsrechtlichen – Entscheidungen der Unternehmen auf die Zeit nach dem Notstand auswirken werden. Bei diesen Entscheidungen könnte es lohnend sein, die zukünftigen Herausforderungen ggf. unter Abwägung der oben genannten Aspekte zu berücksichtigen.

Quelle: Regierungs-verordnung Nr. 40/2020. (III.11.)
Regierungs-verordnung Nr. 47/2020 (III.18.)

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