Mindestlohn – Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet

Deutschland: Die EU-Kommission hat ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

Seit Anfang 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner Mindestlohn in Höhe von 8,50 EUR (brutto) pro Stunde.

Bereits im Mai 2015 hatte die EU Kommission die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland eingeleitet, da sie Bedenken gegen den (nahezu grenzenlose) Anwendungsbereich des Gesetzes hatte. Bedenklich erscheint vor allem eine uneingeschränkte Anwendung im Transportbereich.

Da die EU Kommission und Deutschland sich in der Zwischenzeit auf keine gemeinsame Position einigen konnte, hat die Kommission nunmehr als zweite Stufe das förmliche Verletzungsverfahren eröffnet. Die deutschen Behörden haben zwei Monate Zeit, um auf die Argumente der Kommission zu antworten.

Parallel dazu hat die Kommission ebenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich wegen dessen ab 1 Juli 2016 geltenden Mindestlohns eröffnet.

Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 16.06.2016

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