Mindestlohnerhöhung ist schon sicher, bloß wie hoch wird der Mindestlohn sein?

Polen: Das Jahr 2017 bringt eine Revolution im Bereich des Mindestlohns in Polen, auch für Personen, die auf Grund von zivilrechtlichen Verträgen angestellt sind

Am 1. Januar 2017 werden weitere Vorschriften in Kraft treten, die das polnische Gesetz über Mindestlohn abändern werden (ein Teil davon ist schon in Kraft getreten). Es wird nicht nur der monatliche Mindestlohnsatz verändert (aktuell 1.850 PLN brutto), sondern auch die Ermittlungsmethode des Mindestlohns in den nächsten Jahren sowie der Kreis der Berechtigten.

Die wichtigste Information ist, dass der gesetzliche Mindestlohn auf 2000 PLN steigen wird, d.h. um 8,1%. Der volle Mindestlohn wird auch auf die neu eingestellten Mitarbeiter im ersten Arbeitsjahr anwendbar, wo bisher Auszahlung von 80% möglich war.

Darüber hinaus wird ab 2017 der Mindestlohn auch als minimaler Stundensatz definiert, es wird ferner auch für Personen Anwendung finden, die auf Grund von Aufträgen oder Dienstleistungsverträgen tätig sind (d.h. der sog. zivilrechtlichen Verträge). Dieser minimale Stundensatz wird im Jahre 2017 rund 13 PLN betragen. Es ist eine wichtige Information vor allem für Unternehmen, die überwiegend Auftragnehmer angestellt haben (z.B. solche Branchen wie Vermögensschutzleistungen, Kurier- und Putzdienste).

Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns wird zur Erhöhung von Lohnnebenkosten beitragen. Beispielsweise wird auf Grund des Mindestlohns der Zuschlag für Nachtarbeit berechnet (20% des Stundensatzes).

Für Unterschreitung des Mindestlohns, d.h. wenn die ausbezahlte Vergütung dem gesetzlichen Mindestlohn nicht entsprechen wird – wird ab 2017 dem Unternehmer (oder der Person, die in seinem Namen handelt) ein Bußgeld bis 30.000 PLN drohen. Die staatliche Inspektion für Arbeit wird hier neue Kontrollbefugnisse erlangen.

Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns ist jährlich Gegenstand der Diskussion im Rahmen des sog. Rates des Gesellschaftlichen Dialogs, in dem Arbeitnehmer, Arbeitgeber und die Regierung vertreten sind. Sofern der Rat keine Einigung erzeugt, entscheidet die Regierung. In diesem Jahr haben die Arbeitnehmer ursprünglich 1.970 PLN vorgeschlagen, die Arbeitgeber – 1.900 PLN und das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik – 1.920 PLN. Der endgültige Vorschlag der Regierung, der den Mindestlohn auf ca. 47% des prognostizierten Durchschnittslohns erhöht, hat die Arbeitgebervertreter wenig erfreut. Sie betonen, dass 2.000 PLN brutto in der Praxis fast den Durchschnittslohn im Bereich der kleinen Unternehmen ausmachen.

Die endgültige Höhe des Mindestlohns wird spätestens um 15. September bekannt, dann läuft die gesetzliche Frist für die Mitteilung des Mindestlohnrates in Form einer Verordnung des Ministerrates ab (weil im Rat des Gesellschaftlichen Dialogs keine Einigung erzeugt werden konnte). Alles deutet darauf hin, dass die Regierung 2.000 PLN als den gesetzlichen monatlichen Mindestlohn einführen wird.

 

Quelle: Gesetz über Änderung des Mindestlohngesetzes und Änderung mancher anderer Gesetze vom 22. Juli 2016 (GBl. vom 2016, Pos. 1265); Mitteilung aus der Sitzung des Rats für Gesellschaftsdialog am 14. Juli 2016

 

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