Im Oktober 2018 genehmigte die Regierung der Republik Litauen Pläne zur Einführung eines virtuellen Sitzes für Unternehmen.
Die Regierung der Republik Litauen hat einen Plan genehmigt, der den Verwaltungsaufwand sowohl für neu gegründete als auch für lang bestehende Unternehmen verringern soll, indem die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung einer physischen Registrierungsadresse aufgehoben wird. Stattdessen haben die Unternehmen das Recht, eine virtuelle Adresse zu wählen. Für die Zwecke dieser Registrierungsmethode muss im nationalen Informationssystem für die Zustellung von elektronischen Nachrichten und elektronischen Dokumenten eine virtuelle Zustellbox (ähnlich wie eine E-Mail) eröffnet werden. Diese virtuelle Zustellbox wird als Firmenadresse betrachtet. Für Gerichts- und Verwaltungszwecke müssen Unternehmen auch die Gemeinde angeben, der sie zugeordnet werden.
Solche Neuerungen, die voraussichtlich 2019 in der Praxis verfügbar sein werden, sollten die Unternehmensgründung und den Standortwechsel reibungsloser und schneller gestalten. Gleichzeitig kann sie sich spürbar auf alle gängigen „Virtual Office“-Dienstleister auswirken, deren gesamtes Geschäftsmodell auf der Bereitstellung einer formalen physischen Registrierungsadresse basiert, ohne einen großen Mehrwert für das Unternehmen zu schaffen.
Quelle: Beschluss der Regierung der Republik Litauen vom 24 Oktober 2018 „Über die Vorlage eines Entwurfs zur Änderung von Artikel 2.49 des Zivilgesetzbuches der Republik Litauen beim Parlament der Republik Litauen“. Nr. 1060.