Litauen: Neue Schwellenwerte für steuerfreie Tagegelder bei Dienstreisen

Am 1. Januar 2020 traten neue Steuerregeln bzgl. Tagegelder in Kraft. Werden Entsendungen damit einfach nur teurer?

Bei Dienstreisen sind litauische Arbeitgeber verpflichtet, ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum Gehalt ein pauschales Tagegeld für jeden Tag der Dienstreise zu zahlen, dessen Höhe vom Zielland abhängig ist.  

Solche Tagegelder sind steuerfrei – allerdings unter der Bedingung, dass das Gehalt des Arbeitnehmers einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Bis zum Ende des vergangenen Jahres war Tagegeld steuerfrei, sofern das Gehalt des Arbeitnehmers den gesetzlichen Mindestlohn um mindestens das 1,3-fache überstieg. Am 1. Januar 2020 wurde dieser Faktor auf 1,65 erhöht.

Hinzu kam eine wesentliche Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2020. Dieser beträgt fortan EUR 607 monatlich bzw. EUR 3,72 pro Stunde.

Damit haben sich die Schwellenwerte, ab denen die Tagegeldbeträge steuerfrei sind, mit Jahresbeginn wesentlich erhöht. Das Gehalt des Arbeitnehmers muss mindestens folgende Höhe erreichen, damit die Tagegelder steuerfrei sind:

Gehalt

Ende 2019

Seit 2020

Pro Monat (brutto)    

EUR 721,50    

EUR 1 001,55

Pro Stunde (brutto)

EUR 4,407

EUR 6,138

 

Wesentliche Mehrkosten dürften vor allem Unternehmen haben, die geringqualifizierte Arbeitnehmer beschäftigen und diese häufig auf Dienstreise schicken (z.B. Bauunternehmen, Zeitarbeitsunternehmen, Logistikunternehmen).

Für Unternehmen, die Mitarbeiter ins Ausland entsenden, bringt diese Änderung allerdings noch einen weiteren Aspekt mit sich. Werden Arbeitnehmer z.B. nach Deutschland entsendet, muss der dortige Mindestlohn gezahlt werden. Tagegelder können jedoch unter bestimmten Umständen auf den dort geltenden Mindestlohn angerechnet werden. Obwohl die Änderung für die meisten Unternehmen zunächst mit höheren Kosten verbunden sein dürfte, könnte sie einigen aus diesem Grund auch neue Handlungsspielräume eröffnen.

In jedem Fall sollten Unternehmen, die regelmäßig Mitarbeiter entsenden, genau prüfen, ob die Zahlungen an ihre Arbeitnehmer den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Unternehmen, die gelegentlich Mitarbeiter entsenden, deren Gehälter nahe am litauischen Mindestlohn liegen, sollten zudem kalkulieren, ab wann eine Anhebung des Mitarbeitergehalts steuerliche Vorteile mit sich bringen könnte.

Quelle: Beschluss der Regierung der Republik Litauen Nr. 99 vom 28. Januar 2003 „über die Änderung der Regeln für den Abzug der Dienstreisekosten vom Einkommen“

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