Litauen führt verbindliche „Bauarbeiter-ID“ ein

Ab dem 1. Januar 2022 müssen alle Arbeiter auf Baustellen in Litauen eine eindeutige „Bauarbeiter-ID“ besitzen.

Das litauische Parlament hat das Baugesetz wie folgt geändert: ab dem 1. Januar 2022 muss jedem Bauarbeiter in Litauen eine eindeutige “Bauarbeiter-ID“ zugewiesen werden. Die neue Vorschrift gilt sowohl für Angestellte von Baufirmen als auch für Selbstständige.

Als Ziele der neuen Vorschrift sind:
– Bekämpfung der Schwarzarbeit und der Ausbeutung von Arbeitnehmern;
– die Bekämpfung der Nichtmeldung von Bauarbeiten;
– die Bekämpfung der Nichtabrechnung von Einkünften und andere Formen der Steuerhinterziehung.

Bis Ende 2021 wird das Ministerium für soziale Sicherheit und Arbeit eine spezielle Datenbank einrichten, um die IDs von Bauarbeitern und damit verbundene Informationen zu erfassen. Der Arbeitgeber eines Bauarbeiters muss die Daten an das System übermitteln und dafür sorgen, dass er im Falle einer Inspektion der Baustelle durch staatliche Behörden bestimmte Dokumente vorlegen kann.

Sobald die Vorschrift in Kraft und die Datenbank betriebsbereit ist, planen die staatlichen Behörden, umfassende Kontrollen auf Baustellen durchzuführen und die Dokumente der Arbeiter mit den Daten in der Datenbank zu abzugleichen.

Im Falle von Unstimmigkeiten oder des völligen Fehlens von Daten werden Strafen zwischen EUR 500 und EUR 7 000 verhängt.

Quelle:
Gesetz zur Änderung des Titels des vierten Abschnitts des Baugesetzes der Republik Litauen Nr. I-1240 und zur Hinzufügung von Artikel 221 zu diesem Gesetz
https://e-seimas.lrs.lt/portal/legalAct/lt/TAD/d6bccdc0db0111eb866fe2e083228059?jfwid=-1cefbqu4zm

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