Litauen: Erfolgreiche Beratung im Arbeitsrecht

bnt Rechtsanwälte sichern litauischem Unternehmen die Erlaubnis für die Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland.

Rechtsanwalt Frank Heemann, Partner der internationalen Anwaltskanzlei bnt attorneys in CEE, ist mit seinen Anwälten in Litauen seit mehr als 13 Jahren spezialisiert auf die Rechtsberatung in deutsch-litauischen Wirtschaftsbeziehungen. Einen Schwerpunkt der Rechtsberatung der bnt Anwälte in Litauen bildet das Arbeitsrecht, einschließlich des Entsenderechts und der Arbeitnehmerüberlassung, der Erstellung der notwendigen Arbeitsverträge, Arbeitnehmerüberlassungsverträge und anderen Unterlagen.

Die Arbeitnehmerüberlassung bedarf nach deutschem Recht einer Erlaubnis. Anwalt Frank Heemann unterstützte jüngst zum wiederholten Male erfolgreich den litauischen Marktführer für Arbeitnehmerüberlassung bei Erneuerung der erforderlichen deutschen Erlaubnis für die Arbeitnehmerüberlassung an Unternehmen in Deutschland. Die Rechtsberatung umfasste dabei auch die erfolgreiche Beratung während einer Betriebsprüfung des litauischen Unternehmens durch die zuständige Agentur für Arbeit.

Die auf das Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte der Anwaltskanzlei bnt in Lithuania sind voll integriert in die internationale Practice Group „Arbeitsrecht“ der internationalen Kanzlei bnt attorneys in CEE. Die Anwälte der Practice Group „Arbeitsrecht“ bilden bei Bedarf schnell internationale Rechtsberatungsteams und tauschen sich laufend über die jüngsten Entwicklungen im Arbeitsrecht aus. Sie bieten den Mandanten von bnt täglich Rechtsrat zu Fragen der Kündigung, einschließlich Massenentlassungen, Arbeitsrechtsstreiten, dem Betriebsrat, den Tarifverträgen, der Vergütung einschließlich dem Mindestlohn, der Entsendung, der Arbeitnehmerüberlassung, der  Arbeitserlaubnis, der Gestaltung des jeweiligen Arbeitsvertrags, des Datenschutzes sowie allen weiteren, mit dem Arbeitsrecht verbundenen Rechtsfragen.

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