Landkarte der beruflichen Qualifikationen

Litauen: Einreichung von Angaben über berufliche Qualifikationen von Arbeitnehmer.

Wie bereits praktiziert sind Arbeitgeber auch weiterhin verpflichtet, die Sozialversicherungsbehörde (Sodra) über die Einstellung eines neuen Arbeitnehmers in Kenntnis zu setzen. Allerdings umfasst das Meldeformular seit Kurzem nicht nur die allgemeinen Informationen (z. B. Vorname und Nachname oder Personalkennziffer des Arbeitnehmers), sondern beinhaltet auch Angaben über die Klassifizierung des Berufes des angestellten Arbeitnehmers gemäß der Berufsklassifizierung der Republik Litauen.
Zusätzlich ist die Sodra auch über die beruflichen Qualifikationen aller bereits angestellten Arbeitnehmer in Kenntnis zu setzen. Dieser Pflicht mussten die Arbeitgeber bis zum 1. März 2014 nachkommen.
Die Angaben können per Internet, Post oder direkt bei der Sodra eingereicht werden.
Diese Angaben sollen zur Schaffung einer Landkarte für berufliche Qualifikationen dienen, um in Zukunft eine wirtschaftsorientierte Versorgung des Marktes mit erforderlichen und qualifizierten Arbeitskräften zu erreichen.

Quelle: Valstybės žinios, 2013, Nr. 112-5614.

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