Koordiniertes Verfahren

Czech Republic: Können Bauherren endlich auf Vereinfachungen bei der Baugenehmigung und -umsetzung hoffen?

Das Ministerium für Regionalentwicklung hat eine sog. große Novelle zur Bauordnung erarbeitet. Ziel derselben ist v.a. die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Unter anderem soll ein sog. koordiniertes Verfahren eingeführt werden.

Das koordinierte Verfahren soll das Bebauungsplanverfahren und das Baugenehmigungsverfahren in ein einziges Genehmigungsverfahren zusammenführen, welches in einen einzigen sog. koordinierten Genehmigungsbescheid mündet. Dieses Verfahren soll an die Stelle des bisherigen „gemeinsamen Bebauungsplans- und Baugenehmigungsverfahrens“ treten, welches nur für bestimmte Gebäudeklassen geführt werden kann, und dessen Anwendbarkeit auf die Mehrzahl aller Bauvorhaben ausdehnen. Zugleich werden aber das Bebauungsplanverfahren und das Baugenehmigungsverfahren als separate Verfahrensformen beibehalten. Es hängt vom Bauherrn ab, ob er um die Erteilung einer koordinierten Genehmigung nachsuchen möchte, oder aber um einen separaten Bebauungsplanbescheid und eine Baugenehmigung.

Bei Bauvorhaben, die der Beurteilung der Umweltverträglichkeit unterliegen (UVP), sollte der UVP-Prozess ebenfalls in das koordinierte Verfahren aufgenommen werden. Die im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung abgegebene verbindliche Stellungnahme fließt damit in die koordinierte Genehmigung ein. Geplant ist außerdem, den UVP-Prozess erneut auch ins separate Bebauungsplanverfahren (wieder-)einzuführen.

Gegenwärtig wird der Entwurf dieses Änderungsgesetzes zur Bauordnung vom gesetzgeberischen Beirat der Regierung verhandelt. Dem Änderungsgesetz steht damit vor seiner Verabschiedung noch ein langer Weg durch die Instanzen bevor, und kann also durchaus noch ganz erhebliche Änderungen erfahren.

Quelle: http://www.mmr.cz/

 

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