In der Tschechischen Republik sollte bis Ende Oktober eine verhandlungsfähige Vorlage des Gesetzesentwurfs für ein neues Baugesetz auf dem Tisch sein

Die anstehende Rekodifizierung des tschechischen Baurechts setzt sich u.a. zum Ziel, die Verfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen, mit denen alle für die Umsetzung von Bauprojekten notwendigen Genehmigungen eingeholt werden. Freilich hat der Gesetzesentwurf für ein neues Baugesetz noch einen langen Weg vor sich.

Die Weltbank hat unter dem Titel „Doing Business“ eine Studie veröffentlicht, die u.a. die Dauer von Baugenehmigungsverfahren unter die Lupe nimmt. Unter 190 betrachteten Ländern nahm die Tschechische Republik hier den 156. Rang ein. Statistisch gesehen dauert ein reguläres Baugenehmigungsverfahren in Tschechien durchschnittlich 246 Tage. Vor der Sommerpause verabschiedete die Regierung ein Sachvorhaben für ein neues Baugesetz. Die geplante Revolutionierung des Baurechts verspricht die Behebung des beschämenden Zustands und soll die Verwaltungsverfahren im Bereich Flächennutzung und Baugenehmigung schneller und wirtschaftlicher gestalten.

Die vorhandene Bandbreite von Verfahren in diesem Bereich soll in ein einziges Baugenehmigungsverfahren verschmolzen werden, welches vor einer Fachbehörde Bauwesen ablaufen würde. Die Regierungsaufsicht würde nicht länger an die regionale und kommunale Selbstverwaltung abgetreten. Vielmehr würde ein einheitlicher professioneller Verwaltungszweig geschaffen, der über die Kompetenzen aller bisherigen Bauämter verfügt und an dessen Spitze eine neu eingerichtete Oberste Baubehörde stünde.

Das einheitliche Genehmigungsverfahren umfasst das gegenwärtige Flächennutzungsverfahren (in seinen verschiedenen Erscheinungsformen), die Umweltverträglichkeitsprüfung (EIA), sowie diverse weitere Verfahren, mit denen verbindliche Stellungnahmen nach Sonderrecht eingeholt werden. Ein positiver Bescheid im Rahmen dieses einheitlichen Verfahrens verschafft dem Antragsteller eine abschließende Genehmigung, mit der das Bauvorhaben in Angriff genommen werden kann.

Ein weiteres neues Konzept, welches politisch höchst umstritten ist (in der Praxis aber sicherlich begrüßt würde), ist die Festsetzung verbindlicher Fristen für den Erlass der bauamtlichen Entscheidung – und hier insbesondere die vorgesehenen Konsequenzen bei einer Nichteinhaltung dieser Fristen: falls seitens des Bauamts keine Entscheidung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ergeht, bevor die gesetzliche Frist abläuft, so erstellt das Informationssystem automatisch einen Positivbescheid (d.h. der Bau wird genehmigt).

Das Sachvorhaben für das neue Gesetz, erstellt vom Ministerium für regionale Entwicklung und genehmigt durch die Regierung, hat bereits eine Reihe von Vorwürfen auf sich gezogen, die sowohl in Expertenkreisen als auch in der allgemeinen Bevölkerung laut wurden. Kritiker weisen darauf hin, dass der Entwurf das öffentliche Interesse außen vor lässt, und zwar insbesondere in Sachen Natur- und Denkmalschutz. Nicht wenige glauben, dass die vorstehend beschriebene automatische Genehmigung bei Fristversäumnis der Korruption Vorschub leisten würde.

Der derzeitige Fahrplan sieht vor, dass die Gesetzesvorlage bis Ende Oktober 2019 stehen soll. Im Herbst 2020 würde diese dann im Abgeordnetenhaus und im Senat verhandelt und daraufhin vom Staatspräsidenten unterzeichnet. Als Zeitpunkt des Inkrafttretens ist der Januar 2023 vorgesehen. Die Fachwelt hält diese Terminvorgaben angesichts der scharfen Kritik am Vorhaben freilich für unrealistisch.

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