Heiße Steuernachrichten für Führungskräfte – Mehrwertsteuerzahler

Das planmäßig ab Januar 2019 wirksam werdende Umsatzsteuergesetz definiert neu den Steuerpflichtigen und die wirtschaftliche Tätigkeit.

Tätigkeiten, die durch Einkommensteuer gemäß § 6 des Gesetzes über Steuern vom Einkommen und Ertrag besteuert werden (abhängige Tätigkeit), fielen gemäß dem tschechischen USt-Gesetz bislang nicht unter wirtschaftliche Tätigkeit. Die Tätigkeit von Beschäftigten oder anderen Personen, die einen Vertrag mit einem Arbeitgeber abgeschlossen haben, auf dessen Grundlage zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer ein Arbeitsrechtsverhältnis entsteht, ggf. Tätigkeiten von Personen, die als Einkünfte aus abhängiger Tätigkeit nach einer besonderen Rechtsvorschrift besteuert werden, sieht die Novelle des USt-Gesetzes nicht als eigenständig realisierte wirtschaftliche Tätigkeit an.

Somit bringt die Novelle des USt-Gesetzes neu die Pflicht für Geschäftsführer als natürliche Personen, sich nach Überschreitung des Umsatzlimits als USt-Zahler zu registrieren und USt-Erklärungen sowie Kontrollmeldungen abzugeben.

Ausführlichere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der nächsten Ausgabe unseres Newsletters.

 

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