Haftung für nicht abgeführte Mehrwertsteuer

Schon seit vielen Jahren ist die steuerrechtliche Haftung in der Slowakei gesetzlich verankert. Dennoch sind sich viele Unternehmer nicht bewusst, welche Gefahren dies mit sich bringt.

Eine Haftung kann nämlich bereits dann entstehen, wenn ein Lieferant auf der Liste der Unternehmer steht, deren MwSt.-Registrierung aufgehoben wurde und Sie diesem eine Rechnung einschließlich der MwSt. bezahlen. Soweit der Lieferant auch nur teilweise die MwSt. nicht abführt, haftet der Abnehmer automatisch gegenüber dem Staat für diese unbezahlte Steuer, wobei der Staat alleine entscheidet, ob er die Haftung geltend macht oder nicht.

Auf die Liste gesetzt wird, wer wiederholt seine Steuern nicht bezahlt, keine Steuererklärung oder Kontrollmeldung einreicht. Es reicht allerdings auch schon aus, wiederholt nicht an seiner Adresse erreichbar zu sein oder wiederholt etwaige Pflichten bei einer Steuerprüfung zu verletzen.
Es ist deshalb sehr wichtig, ein System zur Überprüfung der Lieferanten bei der Rechnungszahlung einzuführen.

Wie vermeiden Sie das Risiko einer Haftung? Falls Sie einem Lieferanten, der auf der Liste steht, eine fällige Verbindlichkeit zahlen wollen, können Sie die MwSt. anstatt an den Lieferanten direkt ans Finanzamt zahlen.

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