Haben Sie schon das elektronische Mahnverfahren ausprobiert?

Bereits seit über 6 Monaten können Gläubiger ihre Geldforderungen schneller und effizienter durchsetzen.

Das elektronische gerichtliche Mahnverfahren stellt eine echte Alternative zum gewöhnlichen Zahlungsbefehl dar.

Beim elektronischen Verfahren erfolgt die Kommunikation mit dem Gericht fast ausschließlich elektronisch, dadurch wird der gesamte Prozess schneller und effizienter.

Die Zügigkeit, und nicht zuletzt auch die Qualität, der Gerichtsentscheidungen wird dadurch unterstützt, dass die ganze Agenda hinsichtlich der elektronischen Zahlungsbefehle zentral beim Bezirksgericht in Banská Bystrica konzentriert ist.

Das Verfahren beginnt auf Antrag mittels eines Formulars, welches der Webseite des Justizministeriums zu entnehmen ist. Die Anlagen zum Antrag (z. B. Urkunden, Erklärungen) müssen ebenfalls elektronisch eingereicht werden. Bei der Konvertierung in die elektronische Form kann Ihnen auch ein Anwalt behilflich sein.

Die Schriftstücke und Entscheidungen des Gerichts werden den Parteien in das elektronische Postfach zugestellt. Alle slowakischen juristischen Personen haben seit dem 1. Juli 2017 ein solches Postfach. Es entfällt also die oftmals problematische Zustellung mittels der regulären Post.

Ein Vorteil des gerichtlichen Mahnverfahrens ist, dass Geldforderungen einfacher nachzuweisen sind. Sind beide Streitbeteiligten Unternehmer, ist es ausreichend, wenn der Antragsteller zum Antrag die Rechnung beifügt und erklärt, dass er die geltend gemachten Geldforderungen in seiner Buchhaltung führt.

Ein weiterer positiver Aspekt ist die geringere Gerichtsgebühr, die gegenüber dem Standardverfahren nur die Hälfte beträgt. Nach Zahlung der Gerichtsgebühr und wenn die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, wird das Gericht den Zahlungsbefehl innerhalb von zehn Arbeitstagen erlassen.

Im Zahlungsbefehl wird das Gericht den Antragsgegner verpflichten, dem Antragsteller innerhalb von 15 Tagen ab Zustellung die Geldforderung zu bezahlen oder Widerspruch zu erheben.

Ein Zahlungsbefehl, gegen den kein Widerspruch erhoben oder bei dem der Widerspruch abgelehnt wurde, hat die Wirkungen eines rechtskräftigen Urteils. Sie können sich anschließend also direkt an einen Gerichtsvollzieher wenden.

Bei erfolgreichem Widerspruch des Antragsgegners, wird das Gericht den elektronischen Zahlungsbefehl aufheben. Sofern der Antragsteller es beantragt, wird der Prozess als ein ordentliches Gerichtsverfahren fortgesetzt.

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