Das elektronische Postfach für Unternehmen in der Slowakei ist ein breit diskutiertes Thema aber von den Diskussionen abgesehen, wird es noch nicht sehr häufig genutzt.
Aber Vorsicht! Das slowakische Recht hat schon bisher Unternehmen abgestraft, die ihr e-Postfach nicht eingesehen haben. Nun wird das Gesetz noch strenger.
Seit der Einführung des neuen Prozessrechts, des elektronischen Mahnverfahrens, sowie aufgrund der vielen Novellen des e-Government Gesetzes und den geänderten Bestimmungen zum Zugang von Dokumenten beim e-Postfach, ist die regelmäßige Überprüfung des e-Postfachs noch wichtiger geworden. Die Gesetzeslage zum Zugang von Gerichtsdokumenten wurde innerhalb der letzten 18 Monate dreimal geändert!
Oftmals werden Unternehmen in der Slowakei mit gerichtlichen Mahnbescheiden konfrontiert. Insbesondere wenn der Gläubiger ausstehende Rechnungen bei Gericht geltend macht, wird das Gericht regelmäßig ohne größere Prüfung der Sache den Mahnbescheid ausstellen und zustellen. Die Zustellung erfolgt mittlerweile nur noch in das e-Postfach des Schuldners, wo es diesem als unbestimmtes gerichtliches Dokument angezeigt wird, welches zum Abruf bereit steht. Der Schuldner hat dann 15 Tage Zeit das Dokument mittels des Hyperlinks in der Nachricht abzurufen. Klickt der Schuldner auf den Hyperlink innerhalb dieser 15 Tage wird das Dokument – hier der Mahnbescheid – unverzüglich zugestellt. Der Schuldner hat nun weitere 15 Tage Zeit um gegen den Mahnbescheid Widerspruch zu erheben.
Ruft der Schuldner nicht innerhalb dieser Frist das Dokument ab, wird das Gericht über die fehlgeschlagene Zustellung informiert. Anschließend wird das e-Postfach nur noch eine Information über eine fehlgeschlagene Zustellung beinhalten und der Schuldner hat keine Möglichkeit mehr das Dokument selbst elektronisch abzurufen. Wenn es sich bei dem Dokument um einen Mahnbescheid handelt, gilt es zum Zeitpunkt der fehlgeschlagenen Zustellung mittels einer Fiktion als zugestellt, womit die Widerspruchsfrist gegen den Mahnbescheid beginnt, obwohl der Schuldner überhaupt keine Kenntnis von diesem hat. Der Mahnbescheid wird dann innerhalb von 15 Tagen rechtskräftig und vollstreckbar.
Warten Sie nicht bis der Gerichtsvollzieher vor Ihrer Türe steht und stellen Sie sicher, dass Ihr e-Postfach in regelmäßigen Abständen überprüft wird.