Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Neue Reform der Entsenderechtlinie

Die bisherigen Regelungen sehen vor, dass bei Arbeitnehmerentsendungen zwar für entsendete Arbeitnehmer die gleichen Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen gelten müssen wie für lokale Arbeitnehmer. Im Hinblick auf die Vergütung sind die Unternehmen jedoch nur an die Vorschriften über den Mindestlohn gebunden.

Ziel der Reform sind neue und effektivere Regeln betreffend den Schutz von Arbeitnehmern vor Sozial- und Lohndumping. Die wichtigste Änderung betrifft die Lohnsätze, auf die der entsandte Arbeitnehmer Anspruch hat. Bisher galt, dass die entsendeten Arbeitnehmer lediglich auch einen Anspruch auf die Einhaltung der Regelungen betreffend den Mindestlohn haben. Mit der neuen Reform sollen nunmehr die gleichen Vergütungsvorschriften gelten. Dies umfasst neben den gesetzlichen Reglungen über den Mindestlohn auch solche aus anderen Rechtsvorschriften sowie aus Tarifverträgen.

Großer Widerstand gegen den Entwurf kommt jedoch aus Teilen der Ost-Europäischen Ländern, die den bisherigen Vorschlag ablehnen.

Die neue Richtlinie muss jedoch vor Inkrafttreten noch durch das Europaparlament genehmigt werden. Es bleibt abzuwarten, ob es im Rahmen der Zustimmung des Parlaments noch Änderungen an dem Entwurf geben wird.

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