Fünftägiger visafreier Aufenthalt in Belarus

Belarus: Ab dem 12 Februar 2017 dürfen sich Staatsangehörige aus 80 Ländern bis zu fünf Tage visafrei in Belarus aufhalten.

Die visafreie Ein- und Ausreise gilt unter anderem für Staatsangehörige der Länder der Europäischen Union, der USA, der Schweiz, Japan u.a.

Voraussetzung ist, dass die Ein- und Ausreise über den Flughafen Minsk erfolgt. Für die Dauer des Aufenthaltes ist eine Versicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens EUR 10 000 abzuschliessen sowie Mittel zur Bestreitung des Unterhalts während des Aufenthaltes in Höhe von zwei Basiseinheiten für jeden Tag des Aufenthalts (ca. EUR 22 pro Tag) nachzuweisen.

Soweit Staatsangehörige der Länder China, Vietnam, Haiti, Indien, Gambia, Honduras, Libanon, Namibia und Samoa unter diesem Regime einreisen wollen haben diese ein gültiges Multivisum in EU-Länder oder den Schengener Raum mit Einreisevermerk sowie ein bestätigtes Rückflugticket mit entsprechendem Ausreisedatum vorzulegen.

Quelle: Nationales Rechts-Internetportal der Republik Belarus (NRIP) 11.01.2017, 1/16855

Falls Sie für einen längeren Zeitraum mit Geschäftsabsichten in Belarus bleiben möchten oder Fragen zu Einreise und Aufenthalt ausländischer Mitarbeiter – einschließlich der Erteilung von Sondergenehmigungen – für Ihre Tätigkeit in Belarus oder andere juristische Fragen haben stehen wir Ihnen gerne telefonisch +375 17 203 94 55 oder per e-mail  zur Verfügung.

Für Informationen über die letzten Änderungen der rechtlichen Regelungen für ausländische Arbeitskräfte in Belarus, folgen Sie bitte diesem Link.

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