Focus auf Umweltverträglichkeitsprüfung

Slowakei: Geplante Einführung der Verbindlichkeit des Prüfungsergebnisses und eine klare Teilnahmemöglichkeit der Öffentlichkeit am Genehmigungsverfahren.

Falls das Parlament den vom Ministerium für Umwelt veröffentlichten Entwurf einer Novelle des SK-UVP-Gesetzes ohne Anmerkungen genehmigt, kann dies ab dem 01.12.2014 für zu prüfende Projekte mindestens eine Verschärfung und Verlängerung des Verfahrens bedeuten.

Derzeit dient die Entscheidung, ob eine UVP durchgeführt werden muss, als auch das UVP- Gutachten lediglich als eine der Grundlagen für das folgende Genehmigungsverfahren. Dementsprechend wird die Nutzung von Rechtsbehelfen leider nicht einheitlich ausgelegt. Neu soll festgesetzt werden, dass sowohl die Entscheidung, als auch das UVP-Gutachten verbindlich ist und daher auch den verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfen (und somit auch der gerichtlichen Prüfung) unterliegen. Die UVP muss daher eine komplexe Beurteilung aller Umweltfragen und Aspekte darstellen. Demnach müsste die für das folgende Genehmigungsverfahren zuständige Behörde die Entscheidung, bzw. das Gutachten in vollem Umfang respektieren.

Des Weiteren werden nach diversen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des slowakischen Obersten Gerichtshofs wegen Verletzung des Zugangs zu Umweltinformationen sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit am UVP die Rechte dieser nunmehr berücksichtigt. Neu soll der Öffentlichkeit eine klare Parteistellung eingeräumt werden. Außerdem werden die zuständigen Behörden auf ihren Web-Seiten über die UVP informieren müssen. Die Einreichung einer Anmerkung zur UVP bei der Behörde durch die Öffentlichkeit (eine natürliche Person älter als 18 Jahre, eine juristische Person oder eine Organisation) wird automatisch zur Einräumung einer Parteistellung in dem folgenden Genehmigungsverfahren führen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird durch die Möglichkeit, förmliche Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung im Genehmigungsverfahren einlegen zu können, wesentlich verstärkt. Damit soll der Aarhus-Konvetion entgegen gekommen werden.

Der Preis für eine höhere Transparenz des Genehmigungsverfahrens und verstärkten Umweltschutz – längere Dauer des Genehmigungsverfahrens und höhere Kosten – soll vor allem von den Antragstellern getragen werden. Daher sollte bei der Planung größerer Vorhaben und Projekte (ab 01.12.2014) mit den geplanten Änderungen schon jetzt gerechnet und diese bei den strategischen Entscheidungen berücksichtigt werden.

Quelle: Gesetz Nr. 24/2006 Slg., Umweltverträglichkeitsgesetz

Ansprechpartner in Bratislava
Mgr. Martin Baláž
Tel.: +421 2 57880088

 

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