EU-Mobilitätspaket: Litauen klagt vor dem EuGH, andere dürften folgen

Das sogenannte Mobilitätspaket, eine umfassende Reform des Straßenverkehrssektors der EU, stößt auf erheblichen Widerstand.

Das Paket wird schrittweise zwischen 2020 und 2025 in Kraft treten und umfasst eine breite Palette von Maßnahmen.

Das erste EU-Mobilitätspaket besteht aus: 

  • einer Verordnung über den Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt und zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers (Verordnung (EU) 2020/1055)
  • einer Verordnung über die Höchstarbeits- und Mindestruhezeiten für Fahrer und über die Positionsbestimmung mit Hilfe von Fahrtenschreibern (Verordnung (EU) 2020/1054) 
  • einer Richtlinie zur Überarbeitung der Durchsetzungsanforderungen und zur Festlegung von Regeln für die Entsendung von Fahrern (Richtlinie (EU) 2020/1057)

Diese beinhalten im Wesentlichen die folgenden Maßnahmen:

  • Die Fahrer dürfen die reguläre wöchentliche Ruhezeit nicht mehr in der Lkw-Fahrerkabine verbringen. 
  • Die Kabotage wird auf drei Fahrten beschränkt sein. Danach muss das Fahrzeug das Land für mindestens vier Tage verlassen.
    Die Fahrer haben Anspruch auf den nationalen Mindestlohn für den Binnenverkehr. Für Transitfahrten und Rückfahrten aus dem Heimatland in ein anderes EU-Land mit maximal zwei Be- und Entladevorgängen während der Fahrt entfällt diese Vergütungspflicht.
  • Fahrer müssen spätestens nach drei Wochen, und die Fahrzeuge müssen spätestens alle acht Wochen in das Niederlassungsland des Unternehmens zurückkehren.

Vor allem der letzte Punkt ist auf Kritik gestoßen. Statt den Binnenmarkt zu fördern, wird befürchtet, dass westeuropäische Konkurrenten im Vorteil sind, weil es für osteuropäische Transportunternehmen kaum mehr rentabel sein dürfte, westeuropäische Märkte zu bedienen, wenn Fahrer und Fahrzeuge in so kurzen Abständen in das Heimatland zurückkehren müssen.

Litauen plant nun, das EU-Mobilitätspaket vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu bringen. Andere Länder (wie Estland) wollen sich offenbar anschließen.

Quellen:

  • Verordnung (EU) 2020/1055 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2020 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1071/2009, (EG) Nr. 1072/2009 und (EU) Nr. 1024/2012 im Hinblick auf ihre Anpassung an die Entwicklungen im Kraftverkehrssektor
  • Verordnung (EU) 2020/1054 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2020 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 hinsichtlich der Mindestanforderungen an die maximalen täglichen und wöchentlichen Lenkzeiten, Mindestfahrtunterbrechungen sowie täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten, und der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 hinsichtlich der Positionsbestimmung mittels Fahrtenschreibern
  • Richtlinie (EU) 2020/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2020 zur Festlegung besonderer Regeln im Zusammenhang mit der Richtlinie 96/71/EG und der Richtlinie 2014/67/EU für die Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor und zur Änderung der Richtlinie 2006/22/EG bezüglich der Durchsetzungsanforderungen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012

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