Estland: nach Corona noch digitaler

Alle juristischen Personen können Versammlungen aller Gremien online abhalten

 

Das estnische Parlament hat als Reaktion auf die Coronakrise eine Gesetzesnovelle verabschiedet: alle Mitglieder von Beschlussorganen von juristischen Personen können nunmehr ihre Rechte auch online ausüben. 
Die Teilnahme an Eigentümerversammlungen, aber auch an Versammlungen von Aufsichtsräten und Geschäftsführern von juristischen Personen aller Arten ist seit dem 23. Mai 2020 auch ohne persönliche Teilnahme, also durch technische Hilfsmittel möglich. Auch hybride Optionen sind erlaubt, also dass ein Teil der Teilnehmer physisch vor Ort ist und ein Teil durch digitale Optionen hinzugeschaltet wird.  Hierbei muss gewährleistet werden, dass alle Teilnehmer ihre Rechte auch in der virtuellen Versammlung tatsächlich ausüben und an der Sitzung vollumfänglich teilnehmen können. Dazu gehört u.a. das Beobachten der Sitzung und die Mitsprache- und Abstimmungsmöglichkeit. Anonymität bei der Abstimmung muss bei Bedarf gewährleistet werden. Auch alle anderen bestehenden gesetzlichen Regeln für eine Versammlung sind entsprechend anzuwenden. 
Die Verwendung von elektronischen Lösungen ist eine zusätzliche Option, die aber nicht verpflichtend ist. Die Entscheidungsbefugnis, ob eine digitale Teilnahme ermöglicht wird, liegt beim Organisator der Versammlung. Die Möglichkeit einer Durchführung der Versammlung durch elektronische Mittel kann per Satzung ausgeschlossen werden. Ist aber in der Satzung die Möglichkeit einer digitalen Teilnahme vorgesehen, kann jeder Teilnehmer dieses Recht auch einfordern.
Bisher erforderte in der Praxis vor allem die Teilnahme an der Eigentümerversammlung einer juristischen Person grundsätzlich die physische Präsenz aller Teilnehmer. Als einzige Ausnahme konnten (und können auch weiterhin) die Gesellschafter einer GmbH ihre Versammlung nach strengen gesetzlichen Vorgaben auch per Briefabstimmung durchführen. Seit dem 23. Mai 2020 haben auch die Aktionäre von estnischen Aktiengesellschaften das gleiche Recht. Die strikten gesetzlichen Vorgaben haben diese Möglichkeit bisher wenig praktikabel gestaltet. Wir erwarten, dass die Möglichkeit der digitalen Teilnahme weitaus populärer sein wird, vor allem bei Eigentümern, die nicht in Estland sesshaft sind. 

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