Mit der Gesetzesänderung vom 1.01.2019 können Ausländer eine GmbH in Estland ohne estnisches Bankkonto gründen
Die Firmengründung in Estland läuft generell schnell und einfach. Seit 2014 können auch Ausländer dank der „e-Residency“ – einem digitalen internationalen “Personalausweis“ – Unternehmen in Estland online gründen und führen. Zu einem Hindernis dabei wurde aber die Eröffnung eines Bankkontos in Estland. Gerade in den letzten Jahren hatten die Banken ihre Vorgaben für die Eröffnung von Konten verschärft und dies machte eine Kontoeröffnung für Gesellschaften mit ausländischen Gesellschaftern oder Geschäftsführern oft beinahe unmöglich.
Mit einer Gesetzesänderung will man dieses Hindernis beseitigen: Seit dem 1. Januar 2019 ist es möglich, bei der Gründung einer GmbH in Estland ein Bankkonto zu nutzen, das im Namen der gegründeten Gesellschaft bei einem Kreditinstitut im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) eröffnet ist.
Sicherlich vereinfacht diese Maßnahme dem einen oder anderen ausländischen Investor die Gründung eines Unternehmens in Estland. Andererseits kommt hier aus praktischer Sicht unweigerlich die Frage, ob denn eine ausländische Bank bereit ist, ein Konto für eine neu gegründete estnische GmbH zu eröffnen? Wenn der ausländische Firmengründer bei seiner Hausbank im positiven Sinne gut bekannt ist, kann das neue Perspektiven eröffnen. Auf jeden Fall muss die Frage bei Möglichkeit vorher bei der angedachten Bank geklärt werden.
Weiterhin ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, eine estnische GmbH erst einmal ohne Einzahlung des Stammkapitals zu gründen. In der Praxis gibt dies dem Gründer Zeit, eine willige Bank zu finden.
Fazit: es bleibt abzuwarten, ob die Gesetzesänderung auch tatsächlich greift und die Existenzgründung für Ausländer in Estland vereinfacht.
Für die Gründung einer Aktiengesellschaft in Estland ist immer noch ein Wertpapierkonto in einer estnischen Bank erforderlich.
Quelle: Estnisches Handelsgesetzbuch