Estland erleichtert die Einwanderung für Arbeitnehmer im IT-Sektor

Bürokratische Hindernisse werden abgebaut, damit der IT-Sektor weiter boomen kann.

Seit dem Ende der Finanzkrise leidet Estland nicht mehr unter einer hohen Arbeitslosigkeit, sondern in bestimmten Gebieten umgekehrt unter einem Arbeitskräftemangel: Eine effektive Arbeitslosigkeit von 7,5 % (3. Quartal 2016) im gesamten Land bringt es mit sich, dass in der Hauptstadtregion und in einigen anderen größeren Städten qualifizierte Arbeitnehmer nur noch schwer zu finden sind. Mit einer Einwohnerzahl von 1,3 Millionen muss nicht nur ein ganzer Staat unterhalten, sondern neben anderen Bereichen auch der boomende IT-Sektor mit Arbeitskräften versorgt werden. Der Blick richtet sich daher zunehmend auf hochausgebildete Arbeitnehmer aus dem Ausland – nicht nur aus der EU.
Am 17. und 18. Januar 2017 traten in Estland verschiedene Gesetzesänderungen in Kraft, welche die Einreise und die Beschäftigung von Ausländern erheblich erleichtern sollen. So wird das Einwanderungskontingent, welches sich im Jahr 2016 auf 1317 Einwanderer erhöht hat, in diesem Jahr ausländische Arbeitnehmer, die im Informationstechnologiesektor oder bei Startup-Unternehmen beschäftigt werden, nicht mehr umfassen. Die Visavorschriften für solche Arbeitnehmer werden gelockert. Während bis jetzt ausländischen Arbeitnehmern ein Lohn in Höhe des 1,24fachen mittleren Einkommens gezahlt werden musste, so wurde dieses Kriterium nun auf das mittlere Einkommen gesenkt.
Auch die Dauer einer kurzzeitigen Beschäftigung wurde von 6 auf 9 Monate angehoben, gleichzeitig kann im Land ein Visum oder eine Aufenthalts¬genehmigung beantragt werden.
Bürokratische Hindernisse werden somit aus dem Weg geräumt, damit der IT-Sektor weiter boomen kann; der Dienstleistungssektor wartet allerdings bislang vergeblich auf Verstärkung aus dem Ausland – sogar die Quote, die Estland bei der Aufnahme von Flüchtlingen zugeteilt wurde, ist bei Weitem noch nicht erreicht.

Quelle: http://www.nc.ee/?id=1651

Newsletter abonnieren

Wenn Sie den Newsletter abonnieren, stimmen Sie zugleich unseren Datenschutzbedingungen zu.