Erste grundlegende Regelungen zum Einsatz von Blockchain-Technologien in Belarus

Das Dekret des Präsidenten vom 21. Dezember 2017 Nr. 8 „Über die Entwicklung der digitalen Wirtschaft“ führt eine Reihe von wesentlichen Verbesserungen für die IT-Industrie in Belarus ein.

Das Dekret legt fest, dass juristische Personen berechtigt sind, Token in Cyberwallets (E-Wallets) aufzubewahren, als Residenten des High-Tech-Parks (HTP) Token in Belarus und im Ausland freizugeben und zu platzieren, Token für belarussischen Rubel, Fremdwährung, elektronisches Geld zu kaufen, zu veräußern, sowie andere Geschäfte mit Token abzuschließen.

Die Tätigkeit der natürlichen Personen in den Bereichen Mining, Aufbewahrung von Token, Austausch, Veräußerung gilt nicht als Wirtschaftstätigkeit (unter der Voraussetzung, dass sie eigenständig und ohne Beauftragung durch andere natürliche Personen aufgrund von Arbeitsverträgen oder zivilrechtlichen Verträgen durchgeführt wird) und ist nicht zu deklarieren. 

Das Dekret Nr. 8 sieht zusätzliche Präferenzen für diejenigen vor, die im Bereich der modernen Technologien tätig sind, soweit die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden (etwa Steuerbefreiung, Nichtanwendung von Währungsbeschränkungen bis 2023).

Token, die während des Mining-Prozesses extrahiert werden, gelten als Vermögenswerte für Buchhaltungszwecke.
Detaillierte Rechtsakte und Ausführungsbestimmungen zur Implementierung von Blockchain-Technologien sind in der nächsten Zukunft zu erwarten.

Eingeführt werden für HTP-Residenten eine Reihe neuer Rechtsinstitute – unter anderem:
– Möglichkeit unter Residenten und mit Dritten einen Wandelanleihevertrag abzuschließen, wonach einem Darlehensgeber bei Eintritt eines im Vertrag vorgesehenen Umstandes Anteile am Stammkapital statt einer Rückzahlung des Darlehens übertragen werden. Bis dato waren Wandeldarlehen dem belarussischen Recht unbekannt;
– Geschäfte mittels sogenannter „Smart-Contracts“ abzuschließen;
– Vereinbarungen über die Erstattung von Vermögensschäden abzuschließen;
– mit Arbeitnehmer ein Wettbewerbsverbot zu vereinbaren (non-competition agreements);
– Vereinbarungen zum Abwerbeverbot abzuschließen (non-solicitation agreements).

In diesem Zusammenhang möchten wir in Erinnerung rufen, dass der High-Tech Park in Belarus 2005 gegründet wurde und für seine Residenten eine Reihe von steuerlichen und anderen Vorteilen. Das neue Dekret verlängert dieses Sonderregime bis zum 1. Januar 2049 und führt eine Reihe zusätzlicher Vereinfachungen ein. Zu nennen sind hier unter anderem:
– Ausnahme von der Geltung der Rechtsvorschriften zur Überwachung von Außenhandelsgeschäften;
– die Möglichkeit, internationale Wirtschaftstransaktionen ohne entsprechende Dokumente auszuführen ((Angebot – in Form eines Programmcodes, einer elektronischen Nachricht ohne händische oder elektronische Unterschrift, Annahme des Angebots – durch Handlungen gemäß den Bedingungen der Vereinbarung). Die Ausfertigung eines Annahmeprotokolls für erbrachte Leistungen (Veräusserungen von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen) ist für HTP-Subjekte nicht mehr erforderlich.

Das Dekret tritt am 28. März 2018 in Kraft.

Newsletter abonnieren

Wenn Sie den Newsletter abonnieren, stimmen Sie zugleich unseren Datenschutzbedingungen zu.